Bundesverband der ESUG-Berater gegründet
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) sind die Sanierungsmöglichkeiten unter Insolvenzschutz erst bei 40 Prozent des deutschen Mittelstandes bekannt.
Zudem weist die hohe Anzahl an gerichtlicher Zurückweisung schlecht vorbereiteter Anträge bei Schutzschirm- und vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren auf massive Beratungsdefizite hin. Die Beratungsbranche will das ändern und hat den Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland e.V. (BV-ESUG) ins Leben gerufen. Auf dem 3. Deutschen Gläubigerkongress in Köln stellte der Vorstand Robert Buchalik (Buchalik Brömmekamp), Johannes Koepsell (GKS Rechtsanwälte) und Lennart Koch (taskforce AG) die neue Interessenvertretung vor. „Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Sanierungs- und Insolvenzberatung und wollen eine Kultur der zweiten Chance für Unternehmer, insbesondere durch den Weg einer Sanierung unter Insolvenzschutz, schaffen. Die Sanierung unter Insolvenzschutz soll insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen sowie wirtschaftlich Selbstständigen eröffnet werden“, so der Vorstandsvorsitzende Robert Buchalik.
Die Mitglieder des BV-ESUG bieten ein deutschlandweites Angebot spezieller Informationen und Beratungsleistungen zu den Themen vorläufige Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Insolvenzplan. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem die betriebs- und finanzwirtschaftliche Sanierung gleichermaßen zur Sanierung der Passivseite der Bilanz im Fokus stehen. Um die Beratung bei der Verfahrensbegleitung deutlich professioneller auszugestalten, hat der BV-ESUG hohe Hürden für einen Zugang zum Verband gesetzt. So muss die langjährige berufliche Qualifikation in der Restrukturierungsberatung nachgewiesen werden und die Prüfung zum ESUG-Berater erfolgreich abgeschlossen sein. Eine fortlaufende Weiterbildung zu betriebswirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Themen, die auch vom Verband angeboten werden, ist verpflichtend.
Ziel des BV-ESUG-Netzwerkes ist es, markt- und wettbewerbsfähige Unternehmen, die in die Krise geraten sind, nachhaltig zu sanieren, eine hohe Gläubigerbefriedigung zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu ist ein intensiver Dialog mit allen Verfahrensbeteiligten erforderlich. „Wir sind auf einem guten Weg zu einem sanierungsfreundlichen Insolvenzrecht. Dennoch erfordert es bei einigen Beteiligten einen Perspektivwechsel und eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Schuldnern, Richtern, Verwaltern, Gläubigern und Beratern“, erklärt Robert Buchalik. Unterstützung erhält der Bundesverband durch den Beirat, der mit Prof. Dr. Hans Haarmeyer (DIAI), Eva Fromm (National-Bank), Prof. Achim Albrecht (Westfälische Hochschule), Dr. Hubert Ampferl (Beck & Partner) und Udo Dötsch (Sparkasse Duisburg) besetzt ist, und damit ein enges Netzwerk zu den weiteren, am Insolvenzverfahren Beteiligten schafft.
Der BV-ESUG will darüber hinaus Sprachrohr für die zentralen Themen der Insolvenzberatung sein und Einfluss auf Gesetzesänderungen zum Insolvenzrecht durch Fachbeiträge und Stellungnahmen nehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Auf- und Ausbau eines eigenständigen Restrukturierungsverfahrens im Rahmen der bisherigen Eigenverwaltungsverfahren, aber auch eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Darüber hinaus wird sich der Verband für die verfahrensrechtliche Stärkung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen und die Förderung der Planinsolvenz in Eigenverwaltung einsetzen.
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