17.09.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Captura GmbH stellt Insolvenzantrag

München: Captura GmbH stellt Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Geschäftsführung der Captura GmbH hat am 10.09.2015 aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


Als Gutachter und vorläufiger Insolvenzverwalter wurde seitens des Insolvenzgerichts München Herr Dr. Hubert Ampferl, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Dipl.-Betriebswirt (FH), Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR, bestellt.

 

Geschäftsgegenstand der im Jahr 2010 gegründeten Antragstellerin ist die Realisierung von wohnwirtschaftlichen Immobilienprojekten ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik.

 

Die Captura GmbH beteiligte sich in der Vergangenheit an ca. 100 verschiedenen Projektgesellschaften, die sodann die Realisierung der jeweiligen Immobilienprojekte vornahmen und hierzu seitens der Captura GmbH mit liquiden Mitteln ausgestattet worden sind.

 

Hintergrund des Insolvenzantrags ist nach Auskunft der Geschäftsführung, dass die Immobilienprojekte nicht zeitnah genug abgeschlossen werden können, um aus den hier erwarteten Zahlungen die laufenden Ausgaben der Captura GmbH zu bedienen. Zudem sei es bei den Projekten im Hinblick auf Gewährleistungsfragen und Auseinandersetzungen mit Projektpartnern zu Verzögerungen gekommen, so dass die Verwertung nicht abgeschlossen werden konnte.

 

Als Sicherungsmaßnahmen gegen nachteilige Vermögensveränderungen hat das Insolvenzgericht München neben der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Captura GmbH die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt bestimmt:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten.
- Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein von ihm zu errichtendes     Treuhandkonto einzuziehen.
- Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Insolvenzschuldnerin     zu.

 

Seitens des Gutachters und vorläufigen Insolvenzverwalters sind in den  kommenden Wochen die noch offenen Immobilienprojekte auf deren Rentabilität zu überprüfen und auf dieser Grundlage Entscheidungen über deren Realisierung zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger zu treffen.

 

Zielsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird es sein, für die Anleger eine transparente Darstellung der Investitionen in die Immobilienprojekte sowie der Mittelverwendung bei der Captura GmbH zu schaffen. Im Hinblick auf die Vielzahl der Projekte wird dies zumindest eines Zeitraums von mindestens sechs bis acht Wochen bedürfen, ehe belastbare Informationen vorliegen.

 



Kurzportrait Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl:

Dr. Hubert Ampferl ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beck & Partner GbR. Die Kanzlei ist mit 170 Mitarbeitern spezialisiert auf die Betreuung von Insolvenzverfahren und insbesondere auf die Sanierung von Unternehmen unter Insolvenzbedingungen.

Herr Dr. Ampferl ist unter anderem Insolvenzverwalter der Müller-Brot GmbH, der Moll- Gruppe, der Schmack Biogas AG sowie der Weinzierl Wallersdorfer Backhaus GmbH. Die Verwalter der Kanzlei waren jüngst bei Scherer & Trier und Metz tätig.


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