17.09.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Plansanierungsverfahren des Ladenbauers Gert Hochkeppler erfolgreich beendet

Eigenverwaltungsverfahren der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH

Gläubiger stimmen Insolvenzplan einstimmig zu


Das Eigenverwaltungsverfahren der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Mit der heutigen Rechtskraft des Insolvenzplans ist der Mönchengladbacher Ladenbauer bilanziell und operativ saniert. Zuvor hatten die Gläubiger den Insolvenzplan, der die Entschuldung des Unternehmens regelt, einstimmig am 2. September 2015 angenommen. In diesem Abstimmungstermin bestätigte auch das Amtsgericht Mönchengladbach den Plan, den das Unternehmen mit der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erarbeitet hatte. Alle 35 Arbeitsplätze konnten gerettet werden. Hochkeppler hatte am 28. April 2015 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Das Verfahren soll Ende Oktober 2015 aufgehoben werden.

 

„Das eindeutige Votum der Gläubiger für den Insolvenzplan und damit für die Fortführung des Unternehmens bestätigen uns, dass wir mit der Eigenverwaltung den richtigen Weg zur Sanierung gegangen sind. Mit den nun getroffenen Sanierungsmaßnahmen konnten wir den Ausfall eines Großkunden kompensieren, uns neu ausrichten und für eine sichere Zukunft aufstellen“, erklärt Geschäftsführer Norbert Rolf Kunze. So wurden die Vertriebsaktivitäten intensiviert und auf neue Großkunden und Wiederverkäufer verstärkt. Umsatz- und Auftragsbestand sind deutlich angestiegen.

 

„Die Rettung von Hochkeppler konnte nur gelingen, weil die Kunden und Lieferanten dem Unternehmen die Treue gehalten haben und die Umsatzziele während des Verfahrens gehalten werden konnten. Ich danke allen Beteiligten für die zielgerichtete Zusammenarbeit, insbesondere den Mitarbeitern, die trotz der schwierigen Situation einen überragenden Job gemacht haben“, ergänzt Geschäftsführer Peter Berger.

 

Mit der Eigenverwaltung nutzt Hochkeppler die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Ein wesentlicher Vorteil der Eigenverwaltung ist, dass die Geschäftsführer in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin das Unternehmen führen und selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in den Insolvenzplan überführt werden. Die Geschäftsführung stand während des Eigenverwaltungsverfahrens unter der Aufsicht der Sachwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser von der Kanzlei Kreplin und Partner (Mönchengladbach).

 

Buchalik Brömmekamp hatte während des Verfahrens neben der Erstellung des Insolvenzplanes die rechtliche und betriebswirtschaftliche Betreuung übernommen. „Innerhalb von nur fünf Monaten konnte Hochkeppler wieder wettbewerbsfähig aufgestellt werden. Das ist nur durch das große Engagement aller Beteiligten möglich gewesen“, so Rechtsanwalt Alfred Kraus von Buchalik Brömmekamp.

 

 


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