05.08.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Centrosolar Group AG: Termin für Gläubigerversammlung voraussichtlich am 9. September 2014

Centrosolar - Insolvenz

Die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung der CENTROSOLAR Group AG soll in der ersten Hälfte des Septembers, voraussichtlich am 9. September 2014, in Hamburg stattfinden.


Der genaue Termin sowie der Ort werden auf der Website der CENTROSOLAR Group noch bekannt gegeben. Anleihegläubiger müssen nicht persönlich erscheinen, weil sie gesamthaft durch den gewählten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Becker, vertreten werden.

 

Die Eckpunkte des Insolvenzplans wurden in der ADHOC der Gesellschaft vom 27. Februar 2014 vorgestellt. Der Entwurf des Insolvenzplans wurde seitdem insofern konkretisiert, als dass inzwischen die Renusol GmbH sowie die Centrosolar  Grundstücksverwaltungs GmbH verkauft wurden. Der Entwurf des Insolvenzplans sieht diesbezüglich vor, dass  aus den Verkaufserlösen der beiden Gesellschaften alle Gläubiger eine Barkomponente in Höhe von voraussichtlich ca. 2% ihrer nominalen Forderungen erhalten.

 

Der Entwurf des Insolvenzplans sieht ferner vor, dass die einzige verbliebene wesentliche Beteiligung Centrosolar America, Inc. Unter dem Dach der CENTROSOLAR Group AG fortgeführt wird. Hierfür sollen die Gläubiger ihre Forderungen in Aktien tauschen. Die Anleihegläubiger haben sich auf einer gesonderten Anleihegläubigerversammlung am 14. April 2014 mit einer Mehrheit von 99,7% bereits für den Tausch aller Anleihen in Aktien ausgesprochen. Gläubiger, die nicht tauschen möchten, können auch zusätzlich zu obiger Barkomponente eine Barauszahlung in Höhe von weiteren ca. 0,5% anstatt des Erhaltens von Aktien wählen.

 

Als drittes Element sieht der Entwurf des Insolvenzplans vor, dass eine Barkapitalerhöhung um bis zu 2,4 Mio. neue Aktien durchgeführt wird, um die Zukunftsfähigkeit des sanierten Unternehmens abzusichern. Die Gläubiger erhalten hierfür entsprechende Bezugsrechte.

 

Die erfolgreiche Umsetzung des Insolvenzplans ist noch von Bedingungen abhängig. Neben einer positiven operativen Entwicklung ist z. B. eine Steuerbefreiung auf den anfallenden Sanierungsgewinn zu erwirken.

 



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