23.08.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Corona-Sonderzulage für verschuldeten Lehrer darf gepfändet werden

Corona-Sonderzulage eines überschuldeten Lehrers darf gepfändet werden

Eine Corona-Sonderzulage, die das Land Niedersachsen Beamtinnen und Beamten gezahlt hat, ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich pfändbar.


Die Länder hätten keine Kompetenz vorzuschreiben, dass eine Sonderzahlung als unpfändbare Erschwerniszulage behandelt wird, entschied der neunte Zivilsenat in Karlsruhe nach Angaben vom Dienstag. U

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Bild: © Joachim Lechner / AdobeStock