C&L GmbH: Eigenverwaltungsverfahren zur Zukunftssicherung
Das Amtsgericht Bitburg hat dem Antrag der Geschäftsführung vom 03. Februar 2017 zugestimmt und ein Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Der Geschäftsbetrieb der C&L GmbH läuft uneingeschränkt weiter.
Die Geschäftsführer Klaus Michels und Hermann Hermes wollen
einen führenden europäischen Hersteller von Behältern, Großrohren und
Apparate aus GFK, die C&L GmbH, Staffelstein, Malbergweich durch ein
Eigenverwaltungsverfahren in eine gesicherte Zukunft führen und sich für die geänderte
Wettbewerbssituation gestärkt aufstellen.
„Unser Ziel ist es, mit dem Eigenverwaltungsverfahren die C&L GmbH der veränderten Marktsituation anzupassen, um diese wieder nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen. Ohne Einschränkung läuft der Geschäftsbetrieb während des Verfahrens weiter, betonten die Geschäftsführer. Die Löhne in den nächsten Monaten sind ebenfalls gesichert“.
Das im Jahre 1960 gegründete Unternehmen hat sich mit der Konstruktion, Entwicklung und Fertigung von Bauteilen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) im nationalen und internationalen Wettbewerb etabliert. Die Behälter, Kamine und Kanäle von C&L werden in Deutschland, aber auch international, z. B. in den USA, Polen und in der Region Nordafrika von Chemieunternehmen, Kraftwerken und in der Papier- und Zellstoff-Industrie eingesetzt. C&L beschäftigt in Malbergweich über 150 Mitarbeiter und ist damit einer der größten Arbeitgeber in der Region.
Die Wettbewerbssituation hat sich in den vergangen Jahren deutlich verschärft, was insbesondere aus einem deutlich reduzierten Bedarf an Produkten und Leistungen im Bereich des Kraftwerkbaus in Europa resultiert, teilt Geschäftsführer Hermes mit. Dieses erfordert es, den Betrieb und seine Strukturen den geänderten Marktbedingungen anzupassen, was außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens nicht gelang, ergänzte Klaus Michels, der bereits seit 1990 das Unternehmen als Geschäftsführer führt.
Während der Eigenverwaltung wird das Unternehmen von den Geschäftsführern verantwortlich geführt. Unterstützt wird die Geschäftsleitung durch die restrukturierungserfahrenen Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß (BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte), die sich seit mehr als 20 Jahren als Berater und Sachwalter mit der Durchführung von Unternehmenssanierungen außerhalb und innerhalb von gerichtlichen Verfahren erfolgreich befassen.
Als vorläufigen Sachwalter setzte das Gericht in Abstimmung mit den maßgeblichen Gläubigern Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt aus Trier ein, der ebenfalls über eine große Sanierungsexpertise verfügt.
„Wir sind davon überzeugt, mit Dr. Kreuznacht, Rechtsanwalt Voß und dem Sachwalter ein hervorragendes Team aufzuweisen, welches gemeinsam mit der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern den Sanierungsprozess so effizient gestaltet, dass die C&L GmbH ihre nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit wieder erlangt und so die Zukunft sichergestellt werden kann.“
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