29.12.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DEG Deutsche Energie GmbH stellt Antrag auf Eigenverwaltung

Die insolvente DEG stellten einen Antrag auf Eigenverwaltung

Grundsätzliche Energieversorgung durch gesetzliche Ersatzversorgung gewährleistet - Kunden werden vom Unternehmen und Sachwalter angeschrieben.


Die DEG Deutsche Energie GmbH hat am 27.12.2018 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt, nachdem die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth den für die Versorgung mit Strom notwendigen Bilanzkreis mit der DEG Deutsche Energie GmbH zum 21.12.2018, 24:00 Uhr gekündigt hat und der Geschäftsbereich des Energiehandels damit zusammengebrochen ist. Nach Abwägung aller Optionsmöglichkeiten gab es für die Geschäftsführung keine Alternative als den Antrag auf Eigenverwaltung bei Gericht zu stellen.

 

RLM-Kunden müssen neuen Energieversorger suchen

Die Kunden werden daher seit dem 22. Dezember 2018 in der gesetzlichen Ersatzversorgung ihres Grundversorgers mit Energie beliefert. Leistungsgemessenen Kunden (sogenannte RLM Kunden) hingegen steht eine gesetzliche Ersatzversorgung nicht zur Verfügung. Den RLM Kunden wird dringend empfohlen, Kontakt mit einem Energieversorger oder Energieberater aufzunehmen.

 

Abrechnungen abwarten

Die DEG Deutsche Energie GmbH wird nun die gelieferte Energie zum 22. Dezember 2018 bis Ende Januar 2019 abrechnen. Soweit sich hieraus für Kunden ein Guthaben ergibt, werden diese nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom vorläufigen Sachwalter angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Das Formular für die Forderungsanmeldung wird die Abrechnungsforderung ausweisen und ist nur noch von den Kunden zu unterzeichnen und zurückzusenden. Vor Erstellung der Abrechnung können leider keine Auskünfte erteilt werden. Die DEG Deutsche Energie GmbH bedauert die Entwicklung sehr.

Die DEG Deutsche Energie GmbH erwirtschaftet als mittelständisches und inhabergeführtes Unternehmen im Jahr 2018 mit konzernweit annähernd 100 Mitarbeitern in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr und Dienstleistungen an fünf Standorten in Deutschland einen Umsatz von 800 Millionen Euro und betreut fast 50.000 Kunden mit Strom und Erdgas. Daneben fungiert DEG Deutsche Energie GmbH als Holding diverser Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die mit dem Energiehandel nicht in Zusammenhang stehen.

 

Unterstützung durch Sanierungsexperten

Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Heilbronn Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Sozietät anchor Rechtsanwälte. Im Rahmen der Eigenverwaltung wird unverändert die Geschäftsführung die Unternehmensgruppe unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters leiten. Hierbei wird sie von den Rechtsanwälten Stefan Denkhaus und Dominik Demisch aus der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL) unterstützt.

 




Über BRL:

BRL ist eine international ausgerichtete Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die im Jahr 2006 in Hamburg gegründet wurde. Heute ist BRL mit rund 250 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Berlin, Bochum, Dortmund, Hannover und Frankfurt vertreten und ist im Bereich Sanierung und Insolvenz eine der bundesweit führenden Sozietäten, zuletzt ausgezeichnet mit dem JUVE Award „Kanzlei des Jahres für Insolvenzrecht und Restrukturierung. Weitere Informationen finden Sie unter www.brl.de.


 

Über anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB:

Die auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierte Kanzlei anchor Rechtsanwälte (www.anchor.eu) ist mit mehr als 100 Mitarbeitern an den Standorten Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Köln, Mannheim, München, Stuttgart, Ulm und Weilheim tätig. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Betriebe in der Insolvenz begleitet und saniert.


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