04.01.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH stellt Insolvenzantrag

Insolventzverfahren des Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH

Der Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH hat am 20.12.2018 beim Amtsgericht Wuppertal einen Insolvenzantrag gestellt.


Damit will der auf Gießereiprodukte für die Automobilindustrie spezialisierte Zulieferer die begonnene und derzeit laufende Restrukturierung im Zuge des Insolvenzverfahrens erzielen. Das Amtsgericht Wuppertal hat daraufhin Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber aus Wuppertal zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

 

Die Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH (vormals August Küpper GmbH) hatte bereits in 2017 einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt und erst im Frühjahr 2018 die Krise scheinbar überwunden. Das Unternehmen, das früher zur Küpper-Gruppe gehörte, zählt zu den führenden Anbietern von Abgaskrümmern und Turboladermodulen, die am Sitz des Unternehmens in Heiligenhaus gegossen werden.

 

Uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs

„Mein Team und ich werden alles versuchen, um das Traditionsunternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür sehe ich gute Möglichkeiten, weil das Unternehmen über qualitativ hochwertige Produkte, motivierte Mitarbeiter und gute über viele Jahre gewachsene Kundenbeziehungen verfügt“, sagt Dr. Jens Schmidt. Aufgrund von Weihnachten und Neujahr ruht derzeit der Geschäftsbetrieb. Ab dem 07.01.2019 wird der Geschäftsbetrieb vollumfänglich und uneingeschränkt wieder aufgenommen. Die Löhne und Gehälter der rund 200 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit bis Ende Februar 2019 gesichert. Durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung konnten die Löhne und Gehälter im Dezember umgehend und pünktlich ausgezahlt werden.

 

Positive Signale von Auftraggebern

Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird alle Möglichkeiten ausloten, um eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens zu erzielen. Hierfür verschaffen sich er und sein Insolvenzteam vor Ort einen entsprechenden Eindruck über das Unternehmen. Zuversichtlich stimmt ihn, dass durchaus Aufträge vorhanden sind. Zudem hat er bereits mit zahlreichen Auftraggebern gesprochen und erfreulicherweise positive Signale erhalten. Demnach beabsichtigen die wesentlichen Kunden und Lieferanten ihre Geschäftsbeziehung zum Automobilzulieferer fortzusetzen und Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus die Treue zu halten.

 

Ursachen für Krise

Seit den Diskussionen um den Diesel-Abgasskandal befindet sich der Verbrennungsmotor aufgrund seiner Emissionen in der Kritik. Neue Abgasmessverfahren haben zu Veränderungen im Markt geführt. Zudem macht sich die zunehmende Verbreitung der Elektromobilität bei der Neuverteilung der Budgets der Automobilhersteller bemerkbar. Was in die Budgets der Elektromobilität fließt, fehlt in Teilen bei der Zuteilung der Budgets bei den Zulieferern von Komponenten für die Verbrennungsmotoren. Durch die Umverteilung und geringer gewordenen Budgets verschärft sich der Wettbewerb bei den Automobilzulieferern wie Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH, die den Markt der Verbrennungsmotoren bedienen.

 

Fehlender eigener Vertrieb

Hinzu kommen hausgemachte Probleme bei Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH. Als das Traditionsunternehmen noch zu der Küpper-Gruppe gehörte, waren die Aufgaben für den Vertrieb und die Gewinnung von Neukunden innerhalb der Küpper-Gruppe klar verteilt. Schon nach dem Verkauf der Küpper-Gruppe im März 2014 an einen ausländischen Investor fehlte dem Unternehmen Küpper Heiligenhaus ein eigener Vertrieb. In Folge dessen litt das Unternehmen an unzureichenden Umsätzen und erwirtschaftete Verluste.

 

Scheitern des Joint-Ventures

Den Befreiungsschlag aus der Krise sollte ein neues im Juli 2018 vereinbartes Joint-Venture mit einem Investor bringen. Die Hoffnung des Traditionsunternehmens war groß, denn mit dem Joint-Venture sollten große Kundenaufträge für 2019 bis 2021 zustande kommen. Als das Joint-Venture unvorhergesehen Anfang Dezember 2018 scheiterte, konnte die Geschäftsleitung die dringend benötigten Auftragsvolumina zunächst einmal nicht mehr einplanen. Im Zuge der Liquiditätsplanung war die Geschäftsleitung gezwungen, bei Gericht einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Übertragende Sanierung als Zukunftslösung

„Ich möchte das Unternehmen im vorläufigen Verfahren bestmöglich stabilisieren und eine nachhaltige Zukunftslösung für Küpper Heiligenhaus erreichen. Hierfür werde ich alle Optionen offenhalten und abwägen“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Schmidt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach eingehender Analyse die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen festlegen und schrittweise umsetzen, um das Unternehmen langfristig und robust am Markt zu positionieren. In Frage kommt hier eine übertragende Sanierung an einen Investor. Hierzu wird der vorläufige Insolvenzverwalter demnächst einen Investorenprozess starten.

 

 

 

Über Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH


Der in 1921 gegründete Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH gehört zu den führenden Herstellern von Abgaskrümmern und Turboladermodulen für den Verbrennungsmotor. Inzwischen sind bereits über 60 Millionen Stück erstellt und weltweit verkauft worden. Als Partner der Automobilindustrie entwickelt, konstruiert und stellt das Traditionsunternehmen seine Bauteile aus Eisenguss in der eigenen Gießerei am Sitz des Unternehmens in Heiligenhaus her. Für den Automobilzulieferer mit beinahe hundertjähriger Geschichte arbeiten rund 200 Mitarbeiter.

Weitere Informationen unter: www.kuepper.de

 

 

Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte


Dr. Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel Schneider Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte auch mit Büros in Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten. Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen - neben der Insolvenzverwaltung - auch die Sanierungsberatung und Vertretung von Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen.

Weitere Informationen unter: www.rsw-anwaelte.de

 


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