26.01.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter starten Investorensuche

Verträge der insolventen Lichtmiete -Gruppe bleiben gültig

Im Insolvenzverfahren über die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe haben die beiden vorl. Insolvenzverwalter mit der Suche nach geeigneten Investoren begonnen. Parallel läuft die Prüfung der Geschäftsunterlagen.


Beginnend mit dem 30. Dezember 2021 hatten über mehrere Tage insgesamt 16 Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht in Oldenburg hatte daraufhin – wie häufig in solchen Fällen – zwei vorläufige Insolvenzverwalter bestellt: die Rechtsanwälte Rüdiger Weiß (Kanzlei WallnerWeiß) und Dr. Malte Köster (WILLMERKÖSTER), wobei Rüdiger Weiß für die operativen Gesellschaften der Gruppe bestellt wurde, während Malte Köster die Direkt-Investitionsgesellschaften verwaltet. Beide Insolvenzverwalter arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus.

 

Für die Kunden der Deutsche Lichtmiete-Gruppe ändert sich durch den Insolvenzantrag zunächst nichts. Die geschlossenen Verträge bleiben gültig. Sie können die gemieteten Beleuchtungssysteme wie bisher weiter verwenden.

 

In einem Insolvenzverfahren gibt es zwei wichtige Ziele: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Köster und Weiß haben deshalb gemeinsam und in Abstimmung mit den gerichtlich eingesetzten Gläubigervertretern bereits gestern einen Investorenprozess angestoßen. Köster und Weiß haben dazu die renommierte internationale M&A-Beratung Rothschild beauftragt. Erste Kontakte mit Investoren gibt es bereits; die Chancen auf einen signifikanten Verkaufserlös stehen nicht schlecht.

 

„Rothschild wird umgehend mit der Suche nach geeigneten Käufern für die Vermögensgegenstände der Deutsche Lichtmiete-Gruppe beginnen“, betonte Rüdiger Weiß. „Die dadurch erzielten Erlöse fließen in die Insolvenzmassen und werden nach Abzug der Kosten quotal an die Gläubiger ausgeschüttet.“ Malte Köster ergänzte: „Viele der geschädigten Anleger sind Kleinanleger, für sie steht viel auf dem Spiel. Um eine möglichst hohe Quote für alle Anleger zu realisieren, werden wir gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen. Parallel richtet sich unser Blick darauf, stabile Perspektiven für die Beschäftigten zu schaffen.“ Rüdiger Weiß war zuvor u.a. als Insolvenzverwalter für die erfolgreiche Sanierung des Fernsehherstellers LOEWE und des Metallunternehmens Dradura mit rund 1.200 Mitarbeitern verantwortlich. Köster war zuvor u.a. im Betrugsfall des Windkraft-Unternehmers Hendrik Holt als Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Zudem war er mit den Insolvenzfällen bei dem Naturkosthersteller Scheekoppe und dem Stromanbieter Care Energy mit vergleichbar hohen Gläubigerzahlen befasst.

 

Der Investorenprozess wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund gegenseitiger Verschwiegenheitsverpflichtungen werden währenddessen auch keine Informationen über mögliche Erwerber an die Öffentlichkeit gegeben.

 

Inwieweit und in welchem Umfang durch den Investorenprozess Arbeitsplätze erhalten werden können, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert. Die Beschäftigten wurden bereits ausführlich über den Stand der Dinge unterrichtet.

 

Das Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete-Gruppe bestand in der Produktion von Beleuchtungslösungen sowie deren Vermietung an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt hat die Deutsche Lichtmiete Anleihen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 130 Mio. Euro in Umlauf gebracht sowie 60 Mio. Euro Direktinvestitionen eingesammelt. Weiß und Köster haben bereits mit der Prüfung der Geschäftsunterlagen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags begonnen. Insbesondere wird geprüft, ob es ein Fehlverhalten seitens der Geschäftsleitungen gegeben hat. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Funktion des Treuhänders.

 


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