Deutsche Lichtmiete: Vertreter der Anleihegläubiger gewählt
In den Insolvenzverfahren über die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe haben die Anleihegläubiger ihre „gemeinsamen Vertreter“ gewählt.
Die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe hatte vier Anleihen in Form von Schuldverschreibungen herausgegeben. Die gemeinsamen Vertreter handeln nun alleinvertretungsberechtigt im Namen der Anleger, die in diese Anleihen investiert hatten.
Die Wahl der gemeinsamen Vertreter im Falle von Insolvenzverfahren ergibt sich aus dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). Im Falle ihrer Wahl sind die gemeinsamen Vertreter allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte und Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dazu zählt insbesondere die Anmeldung der Insolvenzforderungen im Namen der Anleihegläubiger beim Insolvenzverwalter. Daraus folgt, dass die Schuldverschreibungsgläubiger nicht selbst ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden brauchen. Tun die Gläubiger dies doch, wird der Insolvenzverwalter diese Forderungsanmeldung bestreiten müssen.
Wie im Schuldverschreibungsgesetz vorgesehen, erfolgt künftig auch die Kommunikation mit den Gläubiger durch die gemeinsamen Vertreter. Diese wiederum erhalten ihre Informationen durch den zuständigen Insolvenzverwalter.
Bei drei der vier Deutsche Lichtmiete-Schuldverschreibungen („Energie Effizienz Anleihe 2023“, „Energie Effizienz Anleihe 2025“ und „Energie Effizienz Anleihe 2027“) wurde die Beratungsgesellschaft „One Square Advisory Services S.à.r.l,“ als gemeinsamer Vertreter gewählt. Bei der vierten Schuldverschreibung („Energie Effizienz Anleihe 2022“) haben die Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamen Vertreter bestellt.
Gläubiger, die nicht zu den Anleihegläubigern
zählen, müssen bzw. können ihre Forderungen hingegen nach wie vor beim
zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zu diesem Zweck erhalten die Gläubiger,
insbesondere die Direktinvestoren, Forderungsanmeldeformulare, mit denen die
individuellen Forderungen angemeldet werden können.
Weitere Informationen
Das Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete-Gruppe bestand in der Produktion von Beleuchtungslösungen sowie deren Vermietung an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt hat die Deutsche Lichtmiete Anleihen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 130 Mio. Euro in Umlauf gebracht sowie 80 Mio. Euro Direktinvestitionen eingesammelt.
Beginnend mit dem 30. Dezember 2021 und noch einmal im März 2022 hatten insgesamt 16 Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht in Oldenburg hatte in beiden Fällen zwei vorläufige Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Weiß für drei Direktinvestitionsgesellschaften und die operativen Gesellschaften der Gruppe sowie Dr. Malte Köster für die weiteren Direktinvestitionsgesellschaften.
Rüdiger Weiß war zuvor u.a. als Insolvenzverwalter für die erfolgreiche Sanierung des Fernsehherstellers LOEWE und des Metallunternehmens Dradura mit rund 1.200 Mitarbeitern verantwortlich. Köster war zuvor u.a. im Betrugsfall des Windkraft-Unternehmers Hendrik Holt als Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Zudem war er mit den Insolvenzfällen bei dem Naturkosthersteller Schneekoppe und dem Stromanbieter Care Energy mit vergleichbar hohen Gläubigerzahlen befasst.
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