20.12.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Die DRK MVZ Bad Frankenhausen gGmbH geht ebenfalls Sanierung an

MVZ Bad Frankenhausen gGmbH ist auch insolvent

Das Amtsgericht Mühlhausen ordnet auf Antrag der DRK Medizinische Versorgungszentrum Bad Frankenhausen gGmbH die vorläufige Eigenverwaltung an.


Eine Woche nachdem das Amtsgericht Mühlhausen die vorläufige Eigenverwaltung über die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH angeordnet hat, hat nun auch deren Tochter-Gesellschaft DRK Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Bad Frankenhausen gGmbH am18. Dezember 2018 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Das Amtsgericht Mühlhausen hat dazu am heutigen Tage die vorläufige Eigenverwaltung des MVZs unter dem Geschäftsführer, Michael Steinhauer, angeordnet. Dabei wurde Dorit Schwamberger von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte (Hannover/Leipzig) zur vorläufigen Sachwalterin bestimmt. Grund für die aktuellen Entwicklungen ist die wirtschaftlich schwierige Situation der beiden Töchter sowie deren Muttergesellschaft, der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH. 


Bereits am 12. Dezember hatte das Amtsgericht die vorläufige Eigenverwaltung über die Mutter unter der bisherigen Geschäftsführung angeordnet. Dabei wurde RA Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Sachwalter bestimmt.


Olaf Henrich, Geschäftsführer der DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH: „Die ersten Tage unter der vorläufigen Eigenverwaltung haben gezeigt, dass der Schritt bedauerlicherweise unumgänglich war.“ Henrich weiter: „Damit ist keinerlei Präjudiz für das weitere Vorgehen geschaffen, denn dafür sind die Dinge viel zu frisch. Allerdings wollten wir nun auch keine Zeit verlieren, um uns umfassend neu für die Zukunft aufstellen zu können.“ MVZ-Geschäftsführer Steinhauer betont, dass die Anordnung der Eigenverwaltung keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Praxisbetrieb hat. „Es ist sichergestellt, dass wir unsere Patienten auch weiterhin vollumfänglich an allen Standorten behandeln werden und unseren Versorgungsauftrag erfüllen.“


Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Eigenverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt und im laufenden Betrieb saniert wird. 


Die vorläufige Sachwalterin übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen. „Wir werden auch hier für alle unsere Patienten ein verlässlicher Versorger und für sämtliche Lieferanten ein zuverlässiger Geschäftspartner bleiben,“ betont Olaf Henrich. „Mein besonderer Dank gilt hier meinen Mitarbeitern. Gerade in der Weihnachtszeit sind dies für jeden einzelnen keine erfreulichen Nachrichten. Hierfür haben wir in der Geschäftsführung vollstes Verständnis und arbeiten mit Hochdruck weiter an einer guten Lösung für alle Beteiligten.“ Die 117 Beschäftigten wurden nach Antragsstellung über die Situation und das weitere Vorgehen informiert.


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