Dr. Andreas Henkel zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Interfrakt Transport bestellt
Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Hamburger Transportunternehmens wird uneingeschränkt fortgeführt
Das Amtsgericht Hamburg (67g IN
128/16) hat am 31.03.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung mit
Zustimmungsvorbehalt angeordnet.
Die Interfrakt Transport GmbH, die ihren Sitz
in Hamburg-Hammerbrook hat, führt überwiegend Transporte ins europäische
Ausland durch. Dr. Henkel und sein Team haben den Geschäftsbetrieb bereits
stabilisiert. Die Kunden stehen zum Unternehmen und die Auftragslage ist gut.
Die Ursache der Insolvenz liegt im wesentlichen in der Vergangenheit begründet,
konkret in Steuernachforderungen für die Jahre 2011 bis 2013. Nach einer ersten
Sichtung der Unterlagen lässt sich feststellen, dass der Geschäftsbetrieb bereits
seit einiger Zeit profitabel arbeitet und Gewinne erwirtschaftet. Die
Voraussetzungen für eine Betriebsfortführung in der Insolvenz und für eine
spätere Sanierung sind daher gut. Die Arbeitsplätze sind derzeit nicht
gefährdet. Der vorläufige Verwalter Dr. Henkel hat die Mitarbeiter bereits in
einer Betriebsversammlung informiert.
Über Feser& Spliedt: Die überregional tätige Verwalterkanzlei verfügt über sehr viel Erfahrung in der Bearbeitung größerer Insolvenzverfahren mit Betriebsfortführung oder in sog. Ordnungsverfahren. Die Kanzlei hat bislang mindestens 40 Verfahren durch einen Insolvenzplan abgeschlossen.
Dr. Andreas Henkel, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Betriebswirt (IWW), hat zuletzt in den Insolvenzverfahren Ruschke Gerüstbau, Hamburg/Hasloh (Insolvenzplan), Stapelfeldt Transport GmbH, Hamburg sowie Fertig & Massiv Haustechnik GmbH, Plau am See (jeweils übertragende Sanierung) Sanierungserfolge erzielt. Er ist Mit-Herausgeber der ZInsO und Mitautor im aktuell erschienenen Sanierungsrechts-Kommentar (Hrsg.: A. Schmidt), im Borchardt/Frind: Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Vallender/Undritz: Praxis des Insolvenzrechts.
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