Dr. Michael Jaffé ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Phoenix Solar AG
Das Amtsgericht München hat dem in der vergangenen Woche gestellten Antrag der Phoenix Solar AG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stattgegeben und heute Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Sein Auftrag ist es nun, das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und die Möglichkeiten einer Fortführung bzw. einer übertragenden Sanierung zu prüfen. Gleichzeitig wurde auch ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, dem Vertreter der wichtigsten Gläubigergruppen angehören.
Dr. Jaffé konnte heute im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung am Standort Sulzemoos bereits über die ersten Schritte informieren. Das Wichtigste zunächst für die Mitarbeiter: Sie werden schnellstmöglich das ihnen zustehende Insolvenzgeld erhalten. Eine Vorfinanzierung wird in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit derzeit vorbereitet. Bis einschließlich November hatten sie noch ihre regulären Gehaltszahlungen erhalten.
Der Geschäftsbetrieb bei Phoenix Solar soll zunächst weitestgehend fortgeführt werden. Mit eigenen Tochtergesellschaften in 10 Ländern auf drei Kontinenten und rund 120 festangestellten Mitarbeitern (Stand: 30.09.2017) hat das Unternehmen zuletzt (2016) ein Umsatzvolumen von 139,3 Mio. Euro erzielt. Der Vorstand ist zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter derzeit dabei, dafür zu sorgen, dass die laufenden Projekte (vorwiegend im asiatisch-pazifischen Raum) weiter wie geplant abgearbeitet werden können.
„Unsere international anerkannte Kompetenz und Erfahrung bei der Realisierung von Photovoltaik-Großkraftwerken machen uns interessant für potenzielle Investoren. Einige Interessenten haben sich bereits gemeldet, wir sind auch aktuell schon in ersten Gesprächen“, sagte Finanzvorstand Manfred Hochleitner heute vor den Mitarbeitern am Standort Sulzemoos.
„Wir stehen noch ganz am Anfang des Prozesses. Es ist deshalb noch zu früh, eine Aussage über die Erfolgsaussichten abzugeben. Wir müssen jetzt mit Hochdruck daran arbeiten, dass das Unternehmen weiter funktionsfähig bleibt. Dazu brauchen wir die Unterstützung von Banken und Kunden“, so Dr. Michael Jaffé in einer ersten Einschätzung.
Nach Ziehung von projektbezogenen Akkreditiven im Umfang von rund 8 Mio. USD durch einen großen Kunden der Phoenix Solar Inc. (der Tochtergesellschaft der Phoenix Solar AG in den USA) war die Muttergesellschaft Phoenix Solar AG mit Erstattungsansprüchen der ausstellenden Banken in gleicher Höhe konfrontiert. Dies überstieg die finanziellen Möglichkeiten der Phoenix Solar AG, führte daher zur Zahlungsunfähigkeit und zwang den Vorstand, am 13. Dezember 2017 Insolvenz anzumelden. Versuche der Unternehmensführung, mit dem erwähnten US-Kunden und dem Bankenkonsortium in Deutschland zu einer Lösung zu kommen, blieben erfolglos. Per Ende September 2017 verfügte Phoenix Solar noch über einen Finanzmittelbestand von 2,2 Mio. Euro.
Für 2017 hatte das im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen (ISIN DE000A0BVU93) nach einer Korrektur der Prognose aufgrund von Auftragsverschiebungen noch einen Umsatz von 90 bis 110 Mio. Euro mit einem operativen Verlust (EBIT) von 8 bis 10 Mio. Euro erwartet. In Spitzenzeiten (2010) erreichte Phoenix Solar einen Jahresumsatz von 635,7 Mio. Euro, wobei zu diesem Zeitpunkt noch der wesentliche Anteil aus dem deutschen Handelsgeschäft erwirtschaftet wurde, das 2012 aufgrund der deutschen und europäischen Solarkrise komplett eingestellt wurde.
Weitere Informationen
Die Phoenix Solar AG mit Sitz in Sulzemoos bei München ist
ein international tätiges Photovoltaik-Systemhaus und war seit seiner Gründung
1999 einer der Pioniere auf diesem Gebiet. Der Konzern entwickelt, plant, baut
und übernimmt heute die Betriebsführung von Photovoltaik-Großkraftwerken. Als
Generalunternehmer für die Planung und Ausführung von Solarkraftwerken (EPC)
legt Phoenix Solar besonderen Wert auf budget- und termingerechte Errichtung
und Übergabe ertragsoptimierter Photovoltaik-Großanlagen. Seit seiner Gründung
hat das Unternehmen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 800 MWp geplant und
schlüsselfertig errichtet.
Zu den national und international bekanntesten
Insolvenzverfahren von Dr. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia,
der Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften
der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten unabhängigen Raffineriebetreibers in
Europa. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die Sanierung des
Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion
Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen. Als Insolvenzverwalter
der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für
Beteiligungen der Stadt Gera, die mit der Daseinsvorsorge für rund 200.000
Menschen befasst waren, konnte er die Betriebe nach dem Insolvenzantrag schnell
stabilisieren und in der Folge ohne Einschränkungen fortführen.
Zwischenzeitlich wurde für alle Beteiligungen eine dauerhafte
Fortführungslösung realisiert. Als Insolvenzverwalter der insolventen
Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé im
Sommer 2016 zudem eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in
Nordrhein-Westfalen. Vor kurzem bestellte ihn das Amtsgericht München auch als
Insolvenzverwalter für das Rinecker Proton Therapy Center (RPTC), das erste
vollklinische Protonen-Bestrahlungscenter in Europa zur Behandlung von
Krebspatienten.
Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt seit mehr als zwei Jahrzehnten zu den führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Dr. Jaffé und die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.
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