28.02.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren über Phoenix Solar AG eröffnet

Insolvente Phoenix Solar hat rund die Hälfte des Umsatzes eingebüßt

Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter bestätigt - Verhandlungen mit Investoren für Tochtergesellschaften dauern an


Das Amtsgericht München hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Solar AG eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt. In seinem der Eröffnung zugrundeliegenden Gutachten kommt Dr. Jaffé zu dem Ergebnis, dass bei der Phoenix Solar AG, die als Finanzholding für ihre weltweit tätigen Projekt- und Tochtergesellschaften fungierte, sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung als Insolvenzgründe vorliegen. Derzeit laufen Verhandlungen mit potenziellen Investoren für die einzelnen operativen Beteiligungen.


„Das Vermögen der Phoenix Solar AG besteht im Wesentlichen noch aus den Beteiligungen an den nicht insolventen Tochtergesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum, in Italien, in Griechenland sowie im Nahen und Mittleren Osten. Hierfür laufen die Verhandlungen mit potentiellen Investoren. Der Ausgang ist allerdings noch ungewiss. Aller Voraussicht nach werden die Verwertungserlöse jedoch nicht ansatzweise ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten der Phoenix Solar AG zu decken“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in seinem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Tochtergesellschaften für strategische Investoren interessant

Der Wert der Beteiligungen besteht im Wesentlichen darin, dass funktionierende organisatorische Einheiten für die Durchführung von Projekten bestehen und zumindest ein Portfolio an angebahnten Projekten existiert, die mit Unterstützung eines Investors gegebenenfalls noch aufgegriffen werden können. „Die Tochtergesellschaften sind damit für strategische Investoren interessant, die in Verbindung mit eigenen Projekten nach einer solchen etablierten Einheit suchen und hier entsprechende Synergien heben können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.


Vor diesem Hintergrund wurden bereits im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung intensiv Verwertungsmöglichkeiten für einzelne Beteiligungen geprüft und forciert. In der Folge wurden innerhalb kürzester Zeit Interessenten in aller Welt kontaktiert und Gespräche über die Investitionsobjekte und den weiteren Verfahrensgang geführt.


Am aussichtsreichsten ist dabei der Verkauf der italienischen Beteiligungen, die einen Solarpark auf Sizilien im Eigentum halten. Hierzu wurden bereits zahlreiche Gespräche mit mehreren potenziellen Käufern geführt, erste indikative Kaufangebote liegen vor. Dies gilt auch für Anteile an einer Photovoltaik-Anlage in Waltenhofen, Deutschland.


Umfangreiche Markenrechte

Für die Tochtergesellschaften der Phoenix Solar AG im asiatisch-pazifischen Raum wird ebenfalls angestrebt, mit einem der interessierten potentiellen Investoren schnellstmöglich zu einem Vertragsabschluss zu kommen. „Ob dies gelingt, kann noch nicht prognostiziert werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in seinem Gutachten. Auch für die Tochtergesellschaften in der Türkei und in Oman wird noch mit potentiellen Interessenten verhandelt, wobei hier erheblich schwierigere Rahmenbedingungen gegeben sind. Daneben wird nach einer Fortführungsmöglichkeit für die Tochtergesellschaft in Griechenland (Phoenix Solar M.E.P.E., Athen) gesucht.


Für die mit einem Anteil von zuletzt 78 Prozent am Konzernumsatz größte Tochtergesellschaft der Phoenix Solar AG, die US-Tochtergesellschaft Phoenix Solar Inc., gibt es keine Fortführungslösung. Die Auftraggeber der Phoenix Solar Inc. hatten bereits vorinsolvenzlich wichtige Aufträge gekündigt, sodass die US-Gesellschaft selbst am 29. Dezember 2017 einen Insolvenzantrag nach Chapter 7 des US Bankruptcy Code stellte.


Die Phoenix Solar AG hatte am 13. Dezember 2017 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem ein großer Kunde der Phoenix Solar Inc.  projektbezogene Akkreditive im Umfang von rund 8 Mio. USD gezogen hatte. Dadurch war die Muttergesellschaft Phoenix Solar AG mit Erstattungsansprüchen der ausstellenden Banken in gleicher Höhe konfrontiert. Dies überstieg ihre finanziellen Möglichkeiten. Versuche der Unternehmensführung, mit dem US-Kunden und dem Bankenkonsortium in Deutschland zu einer Lösung zu kommen, blieben erfolglos.


Interesse haben potenzielle Investoren an den umfangreichen Markenrechten der Phoenix Solar AG angemeldet. Auch hierzu laufen Verwertungsverhandlungen, für deren Abschluss der Weg mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens frei ist.


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