05.04.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter im NORMPACK-Verfahren bestellt

105 Mitarbeiter von Normpack-Insolvenz betroffen

Neue Entwicklungen in Sachen NORMPACK: Das Amtsgericht Meldorf hat den Sanierungsexperten Dr. Moritz Sponagel am 31. März 2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.


„Gemeinsam mit der Geschäftsführung haben wir beschlossen, dass das Regel-Insolvenzverfahren die beste Lösung ist, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen“ erklärt Sponagel. Dabei betont er: „Ich bin weiter guter Dinge, dem Unternehmen eine tragfähige Zukunftslösung zu eröffnen.“ Grund ist, dass sich bereits mehrere Investoren gemeldet und die wichtigsten Kunden erklärt haben, NORMPACK weiter die Treue zu halten.

 

Die Geschäftsführung der NORMPACK GmbH im schleswig-holsteinischen Marne hat diese Woche den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens gestellt. Dazu gekommen war es u.a. aufgrund von erhebliche Krankheitsfälle im Unternehmen, die den Betrieb langfristig geschwächt haben. Außerdem konnten Produkt-Bereichsleiter die avisierten Ziele beim Vertrieb nicht erreichen. Darüber hinaus stellen die innerhalb Marnes auseinanderliegenden Standorte bei der Logistik ein besonderes Problem dar.

 


 

Informationen NORMPACK GmbH

Die NORMPACK GmbH wurde 2008 gegründet. Mit Sitz u.a. in Marne hat sie derzeit rund 105 Mitarbeiter. Gegenstand des Unternehmens ist die Druckweiterverarbeitung, der Verpackungs- und Versandservice sowie der Betrieb eines Lettershops.


Über Dr. Sponagel Rechtsanwälte

Dr. Sponagel Rechtanwälte ist eine überregional tätige Kanzlei von Rechtsanwälten, Wirtschaftsjuristen und Sachbearbeitern mit über 40 Mitarbeitern an Standorten im Mittel- und Norddeutschen Raum. Die Kanzlei ist konsequent auf die Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung ausgerichtet und hat ihre Leistungsfähigkeit unter der Federführung des Fachanwalts Dr. Moritz Sponagel seit rund 10 Jahren in mehreren tausend Insolvenzverfahren aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen und Größenordnungen als (vorläufige) Insolvenzverwalter oder (vorläufige) Sachwalter unter Beweis gestellt.

 

 


Bild: © Dr. Moritz Sponagel

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