18.12.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Eigenständiges Gesetzgebungsverfahren zum Insolvenzanfechtungsrecht

VID begrüßt transparenten Gesetzgebungsprozess, mahnt jedoch inhaltlich zur Zurückhaltung.

Berufsverband der Insolvenzverwalter, VID, begrüßt transparenten Gesetzgebungsprozess, mahnt jedoch inhaltlich zur Zurückhaltung.


Die Regierungsfraktionen haben sich am 16. Dezember 2014 darauf verständigt, das lange umstrittene Insolvenzanfechtungsrecht einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zuzuführen. Damit hat der Gesetzgeber einer Forderung der Fachöffentlichkeit und vor allem des VID Rechnung getragen, die gesetzlichen Änderungen nicht an das bereits in der Umsetzung begriffene Gesetzgebungsverfahren zum Konzerninsolvenzrecht anzuhängen. 

 

Die aktuellen Pressemitteilungen der beiden Regierungsfraktionen verdeutlichen wie schwierig es ist, zu einer tragfähigen Lösung zu kommen welche die Systematik des Insolvenzrechts nicht in Frage stellt. Zu den wesentlichen Kernpunkten einer Reform des historisch gewachsenen Anfechtungsrechtes konnte noch keine Einigung erzielt werden, insbesondere zu der Privilegierung der durch Zwangsvollstreckung erlangten Deckungen. Einigkeit besteht nur darin, dass der Anwendungszeitraum zur Verbesserung der Rechtssicherheit von zehn auf vier Jahre reduziert und die Interessen der Arbeitnehmer stärker berücksichtigt werden sollen.

 

„Wir mahnen zur größten Vorsicht, da der Eingriff in das Anfechtungsrecht auch immer gleichbedeutend ist mit einem Eingriff in den tragenden Grundsatz des Insolvenzrechts zur Gläubigergleichbehandlung,“ so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter. Einer Verkürzung des Anwendungszeitraumes und auch einer Neuregelung der Verzinsung der Anfechtungsansprüche steht der VID offen gegenüber. Auch der Schutz der Arbeitnehmer scheint im Hinblick auf das zu sichernde Existenzminimum der Arbeitnehmer insolventer Betriebe angemessen. „Nicht nachvollziehbar ist die Forderung, Zahlungen an Arbeitnehmer grundsätzlich von der Anfechtung auszunehmen. Selbst eigene Angestellte, die eng in das Insolvenzgeschehen einbezogen sind, würden somit von dieser Privilegierung profitieren,“ so Niering. Sinnvoll erscheint daher eine Regelung, die an die schon seit langem bestehenden Pfändungsvorschriften anknüpft und so den Arbeitnehmern im Fall einer Anfechtung auch das Existenzminimum sichert.

 

Der VID wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin aktiv und kritisch begleiten. Dabei muss deutlich hervorgehoben werden, dass gesetzliche Änderungen nicht die Sanierungschancen des Insolvenzrechtes beeinträchtigen dürfen, welche gerade durch die letzten Gesetzgebungsverfahren deutlich gestärkt wurden. Allein im Jahr 2014 waren über 250.000 Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen. In Zeiten der Finanzkrise waren es sogar über 500.000 Arbeitnehmer die darauf gehofft haben, dass der Insolvenzverwalter über die ihm zur Verfügung stehenden gesetzlichen Instrumentarien nicht nur die krisengefährdeten Unternehmen, sondern auch deren Arbeitsplätze rettet.

 

 


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