02.03.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverwalter Dr. Andreas Henkel gelingt 100%-Quote aufgrund Anfechtung

Anfechtungsprozess in der Insolvenz

In einem beim Amtsgericht Hamburg (Abt. 67g) geführten Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemals selbständig tätigen Herrn Peter S. konnten sämtliche einfachen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO) vollständig befriedigt werden.


Dem ging ein erfolgreicher Anfechtungsprozess auf der Basis von § 133 Abs. 1 InsO voraus. Mehr als 6 Jahre vor dem Insolvenzantrag war in anfechtbarer Weise zu Lasten der späteren Insolvenzgläubiger eine Immobilie unter Wert veräußert und übertragen worden (siehe dazu das Urteil des LG Hamburg, ZInsO 2015, 274 = ZVI 2015, 153).

Dazu Dr. Henkel: „Im Hinblick auf die geplante Reform der Insolvenzanfechtung zeigt auch dieses Beispiel, wie wichtig ein funktionierendes und durchsetzungsstarkes Anfechtunsgrecht ist. Leider haben in der Vergangenheit nicht alle Insolvenzverwalter mit dem nötigen Augenmaß agiert. Deshalb steht nun - eigentlich zu Unrecht - das gesamte Anfechtungsrecht auf dem Prüfstand durch den Gesetzgeber.“   


 

Über Feser& Spliedt: Die überregional tätige Verwalterkanzlei wurde vor rd. 30 Jahren gegründet und verfügt über sehr viel Erfahrung in der Bearbeitung größerer Betriebsfortführungen oder Ordnungsverfahren. Die Kanzlei hat bislang mindestens 40 Verfahren erfolgreich durch einen Insolvenzplan abgeschlossen.

Dr. Andreas Henkel, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Betriebswirt (IWW), hat zuletzt in den Insolvenzverfahren Stapelfeldt Transport GmbH, Hamburg und Fertig & Massiv Haustechnik GmbH, Plau am See (jeweils übertragende Sanierung) sowie Ruschke Gerüstbau, Hamburg/Hasloh (Insolvenzplan) Sanierungserfolge erzielt. Er ist Mit-Herausgeber der ZInsO und Mitautor im aktuell erschienenen Sanierungsrechts-Kommentar (Hrsg.: A. Schmidt), im Borchardt/Frind: Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Vallender/Undritz: Praxis des Insolvenzrechts.



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