07.01.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Eigenverwaltungsverfahren bei F&K-Gruppe eröffnet

Eigenverwaltungsverfahren bei F&K-Gruppe eröffnet

Die Sanierung der F&K-Unternehmensgruppe macht deutliche Fortschritte und erreicht den nächsten Meilenstein.


Das Amtsgericht Bielefeld hat für die Gesellschaften F&K Trailer Service GmbH sowie Fischer und Knöbel Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH planmäßig das Insolvenzverfahren eröffnet und die vom Unternehmen beantragte Eigenverwaltung angeordnet. Damit können Geschäftsführer Klaus Fischer und Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen weiter fortführen. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es, den Vermietbereich für LKW-Auflieger wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.


Zusammen mit den Restrukturierungsexperten der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp hat die Geschäftsleitung ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, das die Entschuldung und Fortführung der F&K-Gruppe aufzeigt. Kernstück des Konzeptes ist die Finanzierung von Neufahrzeugen und die Reduzierung der hohen Leasingraten, die zur wirtschaftlichen Schieflage beitrugen. „Wir konnten mit einigen Leasinggesellschaften deutlich verringerte Leasingraten vereinbaren. Darüber hinaus haben wir uns im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren von weiteren unrentablen Verträgen trennen können“, erklärt Klaus Fischer.


Zusätzlich konnte F&K-Trailer durch stärkere Maßnahmen im Vertriebsbereich den vorhandenen Kundenstamm nicht nur halten, sondern auch ausbauen. Besonders erfreulich ist, dass durch den gestiegenen Auftragsbestand alle 44 Arbeitsplätze gesichert werden konnten. „Kunden, Lieferanten, Leasinggesellschaft und Mitarbeiter unterstützen die Restrukturierung mit großem Engagement. Bei allen Beteiligten ist zu spüren, dass ein großes Interesse an der Weiterführung des Unternehmens vorhanden ist“, so Volker Schreck.


Mit dem Eigenverwaltungsverfahren nutzt das Unternehmen die Möglichkeit, die F&K-Gruppe unter Insolvenzschutz zu sanieren. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt. Der Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Als Sachwalterin ernannte das Amtsgericht Bielefeld die Rechtsanwältin Cornelia Mönert, die auch schon als vorläufige Sachwalterin tätig war.


Im nächsten Schritt müssen nun die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Nach der Bestätigung durch das Amtsgericht Bielefeld soll das Verfahren Anfang April abgeschlossen sein und die F&K-Gruppe wird wieder auf einem soliden finanziellen Fundament stehen. Die inhabergeführte F&K-Gruppe vermietet an 14 Standorten in Deutschland etwa 1.200 Trailer. Das Unternehmen deckt das gesamte Spektrum der LKW-Auflieger ab, vom „Gardinenauflieger“, bei dem die Seiten wie Gardinen geöffnet werden können, über Kofferfahrzeuge bis hin zu Kühlanhängern.

 


 

 

 


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