Eigenverwaltungsverfahren der AluMock Gmb
Die AluMock GmbH aus Hohberg saniert sich innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens
Die AluMock GmbH hat vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht hat den Antrag auf eine gerichtliche Sanierung in Eigenregie am 15.5.2019 bewilligt. Der Geschäftsbetrieb läuft in vollem Umfang fort.
Stand des Verfahrens
Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Dies berechtigt die AluMock GmbH die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben. Damit hat das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.
Handelnde Personen
Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleibt die AluMock GmbH selbst handlungsfähig. Der Geschäftsführer Herr Florian Mock leitet weiter das Unternehmen. Dabei wird er von der KANZLEI NICKERT unterstützt. Damit steht auch das erforderliche insolvenzrechtliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Mildenberger, von der Kanzlei Mildenberger, Lusch & Partner, als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.
Die Rolle der Gläubiger
Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der KANZLEI NICKERT ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden. Der Datenraum ist nur für die Gläubiger einsehbar.
Fortführung Geschäftsbetrieb
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Die vorliegenden Kundenaufträge werden wie gewohnt zuverlässig, mängelfrei und pünktlich ausgeführt. Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität erstellt die AluMock GmbH eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Aktuell sind bei der AluMock GmbH rund 120 Mitarbeiter an dem Standort in Hohberg beschäftigt, wobei rund 80 Mitarbeiter fest angestellt sind. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen wie gewohnt. Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Die AluMock GmbH genießt bei den Kunden und auch in Fachkreisen einen guten Ruf. Mit den bereits begonnenen und zu großen Teilen auch umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Reorganisationsprozesses soll die Zukunft des Traditionsunternehmens gesichert werden.
Ziel des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der AluMock GmbH und deren zukunftsfähige Ausrichtung. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 4. Quartal 2019 abgeschlossen werden kann.
">Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
Die KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Fachanwälte für Steuerrecht, Betriebswirte und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
Mit ihren über 20 Mitarbeitern begleitet die Kanzlei Firmen von der Unternehmensgründung über Wachstumsfragen und Umstrukturierungsaufgaben bis hin zu Nachfolgethemen – stets getreu dem Motto: „Wir denken schon mal vor.“ Die KANZLEI NICKERT versteht sich dabei als Partner zur strategischen Unternehmensausrichtung. Mit ihren Experten aus Wirtschafts-, Rechts- und Steuerberatung berät die Kanzlei Firmen kompetent zu individuellen Unternehmenssituationen.
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