07.07.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Eigenverwaltungsverfahren der AWO Mülheim macht deutliche Fortschritte

Der insolvente Kreisverband entwickelt mis seinen Beratern ein zukunftsträchtiges Sanierungskonzept.

Kreisverband wieder in wirtschaftlich stabiler Lage


Die Sanierung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.V. innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens nimmt weiter an Fahrt auf und hat den nächsten Meilenstein erreicht. Das Amtsgericht Duisburg eröffnete planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins und hat zugleich die Fortführung des Verfahrens in Eigenverwaltung angeordnet. „Die AWO ist inzwischen wieder in einer stabilen wirtschaftlichen Lage. Alle Lieferanten werden pünktlich bezahlt und auf weitere Fremdfinanzierungsmittel konnten wir verzichten. Unsere Angebote können wir unverändert anbieten und wir freuen uns darüber, dass diese weiterhin gut angenommen werden“, fasst Sabine Dederichs-Raulf (Vorstandsvorsitzende der AWO Mülheim an der Ruhr) den Stand des Verfahrens zusammen.

Damit hat die AWO ihre ersten gesteckten Ziele während des Sanierungsverfahrens erreicht. Dazu zählt auch die Vereinbarung mit der Stadt Mülheim über Zahlungen und Zuschüsse für die Leistungen der AWO. „Durch die nun laufenden monatlichen Eingänge konnten wir die Kosten für die Vorfinanzierung unserer Leistungen erheblich senken“, so Sanierungsgeschäftsführer Volker Schreck. Ebenso sieht Geschäftsführer Lothar Fink den Erhalt aller Arbeitsplätze als Erfolg der Sanierung. „Oft wird in einem Sanierungsverfahren beim Personal der Rotstift angesetzt. Darauf haben wir bewusst verzichtet, da wir die AWO zukunftsfähig ausbauen möchten. Mein Dank gilt deshalb meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit viel Engagement an der Fortführung der AWO arbeiten, obwohl das Mehrarbeit und eine zusätzliche Belastung bedeutet“, erklärt Fink. Für die finanzielle Stabilität steht auch, dass die AWO die Löhne und Gehälter inzwischen wieder selber zahlt, da die Bundesagentur für Arbeit lediglich drei Monate rückwirkend ab Eröffnung des Verfahrens Insolvenzgeld übernimmt.


Derzeit entwickeln die Geschäftsführer Lothar Fink und Volker Schreck zusammen mit dem Düsseldorfer Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp ein zukunftsträchtiges Sanierungskonzept. Das Konzept wird die Fortführung und die Entschuldung der AWO aufzeigen. Diesem Konzept müssen dann die Gläubiger zustimmen. Ein wesentlicher Baustein wird der Einstieg in die Arbeitsmarktdienstleistungen sein. Die AWO will sich auch als Träger für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und berufliche Eingliederung positionieren. Eine Voraussetzung ist die Zertifizierung nach dem AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durch unabhängige Prüfstellen. Die AZAV regelt die Anerkennung und die Zulassung von Bildungsträgern. Die AWO Mülheim hat die Prüfung bestanden, in der die Struktur des Trägers und Qualität der Arbeit begutachtet wird. Damit darf die AWO Mülheim Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen anbieten. Gleichzeitig wurde der Kreisverband nach der deutschen Qualitätsnorm (DIN EN ISO 9001:2008) und den spezifischen AWO-Qualitätskriterien zertifiziert. Der Kreisverband hält diesen hohen Qualitätsstandard nunmehr seit fast einem Jahrzehnt und sieht sich in der Lage, derartige Maßen durchzuführen.


Die AWO Mülheim hatte Ende 2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Schon damals ordnete das Amtsgericht Duisburg auf Antrag des Unternehmens eine vorläufige Eigenverwaltung an, die vom vorläufigen Gläubigerausschuss einstimmig befürwortet wurde. Mit der Eigenverwaltung nutzt der Verein die seit dem 1. März 2012 geltenden neuen Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz. Dabei erstellt die AWO Mülheim einen Sanierungsplan, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Vereins aufgezeigt wird. Dem Sanierungsplan müssen die Gläubiger zustimmen. Während des Verfahrens wird der Verein durch einen Sachwalter beaufsichtigt. Diese Aufgabe übernimmt wie schon im vorläufigen Verfahren Rechtsanwalt Horst Piepenburg von der Düsseldorfer Kanzlei Piepenburg - Gerling Rechtsanwälte.




Über die AWO Kreisverband Mülheim e.V.

Die AWO Mülheim wurde 1920 als sozialdemokratische Wohlfahrtsorganisation mit dem Zweck gegründet, in Not und Elend geratenen Menschen Hilfestellung zu leisten. Heute ist die AWO Mülheim ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft kämpft. Zu der AWO Mülheim gehört bspw. ein Begegnungs- und Servicezentrum für SeniorInnen; zudem unterhält die AWO Mülheim verschiedene soziale Einrichtungen wie die Drogenhilfe und die Sozialpsychatrischen Einrichtungen.  




Über Buchalik Brömmekamp:

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher mehr als 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.


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