02.08.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ERKO nimmt ihren Antrag auf Eigenverwaltung zurück.

ERKO zieht Antrag auf Eigenverwaltung zurück

ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH mit Sitz im thüringischen Leinefelde-Worbis nimmt ihren Antrag auf Eigenverwaltung zurück.


Aus verfahrenstechnischen Gründen hat der Geschäftsführer der ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen. 

Mit Beschluss vom 26.07.2018 hat das Amtsgericht Mühlhausen (Thüringen) zunächst die vorläufige schwache Verwaltung angeordnet. In Abstimmung mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten ist - ebenfalls aus verfahrenstechnischen Gründen - eine Überleitung in eine starke vorläufige Verwaltung geplant. Der Übergang in das Regelverfahren geschieht in enger Abstimmung mit dem Geschäftsführer im Blick auf die Sanierung des Geschäftsbetriebes und der Gewährleistung eines störungsfreien operativen Geschäfts. Die wesentlichen Kunden wurden über den Schritt informiert und wollen das Unternehmen auf dem Weg der Sanierung im Grundsatz weiter begleiten. Ebenso wurden die Arbeitnehmervertretung und die Gewerkschaft über diesen Schritt unterrichtet. 

Sowohl die vorläufige Insolvenzverwaltung als auch die Generalbevollmächtigten sind der Überzeugung, dass es im Rahmen eines Investorenprozesses eine Lösung für das Unternehmen geben wird. Dr. Kreuznacht und Dr. Plathner zeigen sich einig: "Dieser Schritt wird keinen negativen Einfluss auf das laufende Geschäft haben. Ganz im Gegenteil: Im konkreten Fall haben sich operative Umstände ergeben, die durch einen Übergang ins Regelverfahren besser zu lösen sind, so dass der Sanierungsprozess effektiver verfolgt werden kann."

Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Dr. Frank Kreuznacht und RA Thore Voß von der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte aus Mühlhausen/Münster begleiten die Sanierungsexperten Jörg Gregel, RA Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Dipl. Kfm. Bastian Messow von Brinkmann und Partner als Generalbevollmächtigte das weitere Verfahren.

 




 

 


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