16.01.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erste Gläubigerversammlung der BEV stößt auf geringes Kundeninteresse

Erste Gläubigerversammlung bei BEV

98 Prozent der Gläubiger akzeptieren Wert der Endabrechnungen


Die erste Gläubigerversammlung des insolventen Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH ist am Mittwoch auf geringes Interesse bei den ehemaligen Kunden gestoßen. 


In der Münchener Reithalle hat sich nur ein knappes Dutzend der insgesamt mehr als 300.000 Kunden-Gläubiger eingefunden. Etwa zehn Personen vertraten die Großgläubiger, die mit knapp der Hälfte aller angemeldeten Gläubigerforderungen bei dem Berichtstermin präsent waren. Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) wurde einvernehmlich als Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt. Außerdem stimmten die Gläubiger angesichts der Größe und Komplexität des Verfahrens für eine Erweiterung des Gläubigerausschusses von drei auf fünf Mitglieder.


Auf der Gläubigerversammlung berichtete Bierbach ausführlich  über  die Hintergründe der BEV-Insolvenz, den aktuellen Verfahrensstand, die Möglichkeiten zur Verwertung des vorhandenen Vermögens sowie die Aussichten für die Gläubiger.  „Die geringe Beteiligung von Kundengläubigern an dem Berichtstermin zeigt, dass sich die ehemaligen BEV-Kunden im Wesentlichen gut informiert und vertreten fühlen und wir mit den Aufräumarbeiten in diesem komplexen Verfahren sehr gut vorankommen“, sagte Bierbach. Er teilte mit, dass nach aktuellem Stand bisher rund 234.000 Forderungen mit einer Forderungssumme von ca. 261 Mio. Euro. angemeldet wurden. In 98 Prozent der Fälle hätten die Gläubiger den Wert der von der BEV erstellten Endabrechnungen akzeptiert; diese Forderungen könnten somit festgestellt werden. Die Zahlungsquote bei den übrigen Kunden sei mit beinahe 70 Prozent ebenfalls außergewöhnlich hoch.


Bierbach kündigte an, dass der für Mitte März 2020 anberaumte Beginn des Prüftermins aufgrund der hohen Gläubigerzahl vertagt wird. Der Stand der Forderungsprüfung sei voraussichtlich ab Herbst 2020 auf der Website www.bev-inso.de ersichtlich. Bis zum Herbst 2020 seien noch Änderungen der Forderungsanmeldungen über diese Website möglich. Die voraussichtlichen Verwertungserlöse in dem Insolvenzverfahren bezifferte Bierbach aus heutiger Sicht auf rund 22 Mio. Euro. Er bekräftigte seine frühere Prognose, dass die Insolvenzquote voraussichtlich bei unter fünf Prozent liegen wird.

 

 

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen Städten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln (www.gravenbrucher-kreis.de).

 


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