06.05.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

ESUG Verfahren für Neumayer Tekfor vor dem Abschluss

Gläubiger und Gericht stimmen Insolvenz - Plänen zu

Das im September 2012 nach dem neuen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) begonnene Sanierungsverfahren für die Neumayer Tekfor Gruppe steht vor dem erfolgreichen Abschluss.


Die Gläubiger der operativ tätigen Gesellschaften an den Produktionsstandorten in Deutschland, der Neumayer Tekfor GmbH (Hausach), der Neumayer Tekfor Rotenburg GmbH, der Neumayer Tekfor Schmölln GmbH sowie der Tekfor Services GmbH, haben den vorgelegten Sanierungs-Insolvenzplänen mit überwältigenden Mehrheiten zugestimmt. Nach der Zustimmung der Gläubiger vom Montag hat nun auch das Insolvenzgericht Offenburg die Insolvenzpläne bestätigt. Mit Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen wird es die noch laufenden Insolvenzverfahren aufheben. Dies wird voraussichtlich Ende Mai der Fall sein.

 

„Die fast einhellige Zustimmung ist eine tolle Bestätigung für die Arbeit aller an der Sanierung Mitwirkenden. Wir können nun alle Transaktionen zügig und im Zeitplan abschließen. Die Gläubiger haben damit den Weg frei gemacht für die Zukunft von Neumayer Tekfor“, stellten Eigenverwalter Joachim Exner und der vom Amtsgericht Offenburg bestellte Sachwalter Dr. Jan Markus Plathner im Anschluss an die Erörterungs- und Abstimmungstermine fest. Wesentlicher Inhalt der Insolvenzpläne ist eine höhere Quotenzahlung als im alternativen Regelinsolvenzverfahren bei gleichzeitigem Erhalt der Gesellschaften und der einzelnen Standorte.

 

Für die sanierte Neumayer Tekfor Gruppe wurde mit dem bisherigen Joint Venture Partner, der indischen Amtek Auto Ltd., ein starker strategischer Investor gefunden. Die Transaktion, bei der Amtek alle in und ausländischen Tochtergesellschaften der Neumayer Tekfor Gruppe erwirbt, soll bis Ende Mai abgeschlossen sein. Durch dieses Verfahren können die gegenwärtig über 1.600 Mitarbeiter in Deutschland ihre Arbeitsplätze behalten. Betriebsbedingte Kündigungen sind in den Insolvenzplänen nicht vorgesehen. Das Entscheidende für die Gläubiger: Sie werden durch die Insolvenzpläne deutlich besser gestellt als im Regelinsolvenzverfahren, wie Exner und Plathner betonten.


Exner berichtete den Gläubigern auch über die geschäftliche Entwicklung der einzelnen Tochtergesellschaften, die trotz der konjunkturellen Schwäche in den europäischen Absatzmärkten der Automobilindustrie im Wesentlichen stabil und nach Plan verlaufen sei. „Durch das besonnene Verhalten der Kunden, Lieferanten und Behörden sowie die gute Arbeit der Mitarbeiter konnten wir eine große Verlässlichkeit und Lieferstabilität erreichen. Es gab deshalb keine Verluste im Bestandsgeschäft. Das war wesentlich für den Sanierungserfolg.“

 

Auch die Banken hätten die Sanierung unterstützt und im Interesse aller Gläubiger sowie des Gelingens der Insolvenzplanverfahren Sicherheiten freigegeben. Dies habe die Sanierung mittels der Insolvenzpläne erst ermöglicht und wirke sich positiv auf die Quote der übrigen Gläubiger aus.

 

„Das Beispiel Neumayer Tekfor zeigt, wie man die Möglichkeiten, die das neue Sanierungsrecht bietet, zum Wohl aller Verfahrensbeteiligten nutzen kann. Hier wurde ein fairer Ausgleich der Interessen erreicht und das Unternehmen unter Erhalt aller Arbeitsplätze wieder solide aufgestellt“, fasste Sachwalter Dr. Jan Markus Plathner das Ergebnis zusammen.

 




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