04.02.2019 - Kategorie "Private Insolvenz"

EU will Dauer von Privatinsolvenzen auf drei Jahre verkürzen

Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt

Die wenigsten Verbraucher schaffen nach einer Pleite einen Neustart vorzeitig nach drei Jahren. Das könnte sich nun ändern.


Die EU will die Laufzeit von Privatinsolvenzen entsprechend verkürzen. Dies ist in bestimmten Fällen in Deutschland zwar möglich. Allerdings sind aus Sicht von Insolvenzrechtsexperten die Hürden für

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