euromicron AG: Regelinsolvenzverfahren
Schutzschirmverfahren auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses aufgehoben
Das Amtsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses das Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO über die euromicron AG aufgehoben.
Es wurde ein Regelinsolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, der bereits als vorläufiger Sachwalter eingesetzt war, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zuvor war bekannt geworden, dass euromicrons Vorstandssprecherin und CFO Bettina Meyer vorzeitig abberufen wurde.
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