06.05.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

EW ENERGY WORLD erfolgreich übertragen!

Nicht alle Aufträge der insolventen EW werden umgesetzt

Rechtsanwalt Thomas Ellrich der Kanzlei VOIGT SALUS verkauft das Unternehmen als Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Erwerberin ist bereit, über 50% der Kundenaufträge fertigzustellen


Das in Köln beheimatete und auf den Vertrieb und die Installation von stromerzeugenden Heizungsanlagen spezialisierte Unternehmen konnte zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 01.05.2021 vom bestellten Insolvenzverwalter Thomas Ellrich, Managing Partner der bundesweit in Insolvenz- und Sanierungsfällen tätigen Sozietät VOIGT SALUS., erfolgreich an einen neuen Investor veräußert werden. Über den Kaufpreis und die Identität der Erwerberin wurde Stillschweigen vereinbart. Durch den Verkauf kann die große Mehrheit der Arbeitsplätze erhalten werden.

 

Der operative Geschäftsbetrieb der EW ENERGY WORLD ruhte seit Mitte Februar 2021 und konnte in dem zunächst in Eigenverwaltung geführten Eröffnungsverfahren unter weit überobligatorischer Mithilfe der Spezialisten von VOIGT SALUS. wieder heraufgefahren werden; Thomas Ellrich war zunächst in der Funktion des vorläufigen Sachwalters eingebunden.

 

Ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt des Eröffnungsverfahrens war die Überwachung und Gestaltung eines Investorenprozesses und die Mitwirkung bei dessen Durchführung. Letztlich ist es innerhalb einer kurzen Zeitspanne von weniger als zwei Monaten gelungen, im Rahmen eines geordneten Bieterverfahrens einen geeigneten Erwerber zu finden, der den Betrieb in seinen wesentlichen Bestandteilen übernimmt und bereit ist, eine Vielzahl der bestehenden Auftragsverhältnisse von EW ENERGY WORLD einzutreten. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Ellrich auch vor dem Hintergrund, dass sich EW ENERGY WORLD ausschließlich auf das Endkundengeschäft konzentriert hat und ihr Ergebnis daher überdurchschnittlich stark unter den Pandemiebeschränkungen litt, ein herausragendes und überaus erfreuliches Ergebnis. Die Kunden, in deren Vertrags-verhältnisse die Erwerberin eintreten möchte, werden in den nächsten Tagen gesondert informiert werden.

 

„Ich freue mich sehr, dass eine umfassende übertragende Sanierung erfolgen und sie so zügig nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgesetzt werden konnte. Dadurch können wir den allermeisten der bisher 71 Mitarbeiter ein Weiterbeschäftigungsangebot machen und verlieren nur wenige Arbeitsplätze“, merkt Rechtsanwalt Ellrich in einer ersten Stellungnahme am Montag auf einer Mitarbeiterversammlung an.


„Neben den Mitarbeitern der EW ENERGY WORLD möchte ich vor allem meinen Dank an die Kollegen von CMS Hasche Sigle, allen voran Herrn Dr. Rolf Leithaus, richten, der als Generalbevollmächtigter das in Eigenverwaltung geführte Antragsverfahren gemeinsam mit Rechtsanwältin Julia Menke gesteuert und mit seinem Team unter Begleitung der Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Alexandra Otto auch den erfolgreichen M&A-Prozess rechtlich herausragend beraten hat. Weiterhin danke ich Thomas Montag und Frederik Wittop von MONTAG & MONTAG, ohne die ein Verkauf nicht hätte umgesetzt werden können“, ergänzt Rechtsanwalt Ellrich auf Nachfrage.

 

Er fügt hinzu: „Das Ergebnis ist für die Mitarbeiter und einen erheblichen Teil der Gläubiger sehr erfreulich. Leider stellte sich jedoch im Zuge der betriebswirtschaftlichen Analyse der Erwerberin und mir heraus, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kundenaufträge leider nicht weiter fortgeführt werden kann. Etwa ein Drittel der über 1000 Kunden von EW ENERGY WORLD wird in den nächsten Tagen die Mitteilung erhalten, dass die Aufträge nicht wie vertraglich vereinbart weiter fortgeführt werden können, weil die Verträge selbst bei größtem Entgegenkommen - als Folge des Insolvenzereignisses unter den neuen Bedingungen - nicht mehr kostendeckend abgearbeitet werden können. Die Erwerberin ist daher nicht bereit, auch diese Verträge zu übernehmen, so dass mir leider keine andere Möglichkeit bleibt, als diesen Kunden gegenüber die Nichterfüllung der Verträge zu erklären, was eine unmittelbare Beendigung der Vertragsverhältnisse zur Folge hat. Dies betrifft vor allem die Kunden, die bereits erhebliche Anzahlungen geleistet hatten; die Anzahlungen stehen aufgrund des Insolvenzereignisses und der damit verbundenen Rechtsfolgen weder der Insolvenzmasse noch der Erwerberin zur Verfügung. Ich bedauere sehr, dass ich genau für diese Kunden keine besseren Nachrichten habe. Ihnen verbleibt jetzt mit ihren Rückzahlungsansprüchen nur noch die Teilnahme als Insolvenzgläubiger. Im Verfahren können die entstandenen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche zwar zur Insolvenztabelle angemeldet werden; bei Abschluss des Verfahrens ist jedoch allenfalls mit einer quotalen Befriedigung der angemeldeten Forderungen zu rechnen, sofern Kunden über keine Sicherheiten (z.B. Anzahlungsbürgschaften) verfügen.“

 


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