11.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Fundament zur Rekommunalisierung des insolventen Klinikums Peine steht

Insolventes Klinikum Peine: Rekommunalisierung angestrebt

Entscheidender Meilenstein im Sanierungsprozess erreicht: Gläubigerversammlung stimmt dem vorgelegten Insolvenzplan zu


Die Gläubigerversammlung des insolventen Klinikums Peine hat in ihrer Sitzung am heutigen Donnerstag dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Sanierung des Klinikums durch die Rekommunalisierung zum 1. Oktober 2020 erreicht. Wie das Team der Eigenverwaltung und der vom Gericht bestellte Sachwalter nach der Gläubigerversammlung gemeinsam mitteilten, wurde in der Versammlung der von der Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan erörtert und einstimmig angenommen. Im Einzelnen hat die Klinikum Peine gGmbH mit der Vorlage des Insolvenzplans von ihrem sogenannten „Initiativrecht“ Gebrauch gemacht. Erstellt wurde der Insolvenzplan vom Eigenverwaltungsteam der Kanzlei BBORS Kreuznacht um die Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß, die das Klinikum seit Beginn des Verfahrens in Eigenverwaltung gemeinsam mit den Geschäftsführern Dr. Martin Windmann, Franz Caesar und Dr. Stephan Puke begleitet haben. Medizinrechtlich wurden sie hierbei durch Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher (Busse & Miessen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) umfassend unterstützt. Der gerichtliche Bestätigungsbeschluss ist im Zuge der Gläubigerversammlung bereits erfolgt, dieser wird nach Ablauf einer zweiwöchigen Beschwerdefrist rechtskräftig. Dies vorausgesetzt, wird der Insolvenzplan dann automatisch Ende September 2020 wirksam und liefert die rechtliche Grundlage zur angestrebten Rekommunalisierung des Klinikums zum 1. Oktober 2020.

 

Die Klinikum Peine gGmbH hatte im März 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsführung des Krankenhauses wurde seitdem vom Eigenverwaltungsteam um die Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht unterstützt. Im Zuge der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung durch das zuständige Amtsgericht Celle war Dr. Malte Köster zum vorläufigen Sachwalter der Klinikum Peine gGmbH bestellt worden.

 

Dr. Frank Kreuznacht, für das Team der Eigenverwaltung: „Mit der Zustimmung der Gläubigerversammlung ist ein entscheidender Meilenstein im Eigenverwaltungsverfahren erreicht. Die Arbeit der zurückliegenden Monate aller Beteiligten im Klinikum, erschwert durch die Corona-Krise, hat sich gelohnt: Die Ziellinie bei der Rekommunalisierung des Klinikums ist in Sicht. Das ist eine sehr positive Nachricht für das Klinikum. Ziel war es, das Klinikum zu erhalten und die Grundlage für eine stabile Zukunftsperspektive zu legen. Eine wesentliche Grundlage für den Restrukturierungserfolg war die sehr gute Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern Dr. Windmann, Herrn Caesar und Dr. Puke, die ihre fachliche Expertise und Erfahrung im Krankenhausmanagement zielorientiert in den Prozess eingebracht haben. Gemeinsam haben wir die gesetzten Ziele erreicht. Mit der Rekommunalisierung setzt Peine ein deutliches Signal für die Menschen der Region und zugleich ein positives Zeichen für eine Branche, die stark von der Corona-Krise betroffen ist.“

 

Dr. Malte Köster als Sachwalter: „Der Insolvenzplan schafft ein stabiles Fundament für die Rekommunalisierung des Klinikums. Als Architekten des Plans haben Dr. Kreuznacht und sein Team maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Sanierung. Die klare Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan ist ein deutlicher Beleg für die hohe Expertise, die in den Plan eingeflossen ist. Dank gilt allen Beteiligten auf kommunaler Ebene, auf Kreisebene und auf Landesebene für die sehr konstruktive und kompromissorientierte Zusammenarbeit. Mit großer Sorgfalt und viel Verantwortungsbewusstsein ist darauf geachtet worden, dass die gefundenen Lösungen langfristig tragfähig sind. Mit Eintritt der Rechtskraft für den Insolvenzplan und einem zukunftsfähigen medizinischen Konzept kann das Klinikum Peine das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung bald beenden und mit neuer Kraft in die Zukunft starten.“


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