11.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.


Mit der Pressemitteilung vom 10.09.2020 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Insolvenzzahlen für das 1. Halbjahr 2020. Danach meldeten die deutschen Amtsgerichte 9 006 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, so dazu das Statistische Bundesamt. Der rückläufige Trend hält auch im August 2020 an. Hier wird ein erheblicher Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat prognostiziert. Bereits für den Monat Juli 2020 hatte das Statistische Bundesamt einen Rückgang in Höhe von 29,1 % zum Vorjahresmonat erwartet.

 

Hintergrund ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020, deren Verlängerung für pandemiebedingt überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen heute in erster Lesung im Bundestag erörtert wird. 

 

Der prognostizierte Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um fast 40 Prozent für den August 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt, dass allein die anhaltende Zurückhaltung der Profigläubiger, zu denen Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger gehören, bei Stellung von Insolvenzanträgen die aktuellen Zahlen nicht erklären kann. Sie stellten 2019 nur gut ein Viertel der Insolvenzanträge.

 

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

 

Auch im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich die derzeitigen Ausnahmezahlen. Der vom Statistischen Bundesamt heute ebenfalls veröffentlichte Mittelwert (2015=100) der eröffneten Regelinsolvenzverfahren zeigt im Vergleich der Zahlen von August 2010 (131,4) zur Prognose für August 2020 (52,2) eine Verringerung um fast 80 Zähler.

 

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl