26.03.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Future Business KG aA: Gemeinsamer Vertreter Gloeckner gewinnt Millionen für die Orderschuldverschreibungsgläubiger vor dem BGH

Gewinnt Millionen für die Orderschuldverschreibungsgläubiger vor dem BGH

Der IX. Zivilsenat hat die Ansicht von Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner bestätigt, wonach die Forderungen aus Genussrechten und Genussscheinen im Insolvenzverfahren der Future Business KG aA nachrangig sind (BGH, Urteil vom 22.03.2018 - IX ZR 99/17).


Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner konnte damit als Gemeinsamer Vertreter von Orderschuldverschreibungsgläubigern eine Reduzierung der Schuldverschreibungsansprüche durch Quotenverwässerung ab

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