30.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gebr. Sanders: Insolvenzgläubigervers. entscheidet über die Annahme eines Investorenangebots

Bramsche: Sanierung für insolvente Gebr. Sanders beschlossen

Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche, gibt hiermit bekannt, dass die Insolvenzgläubigerversammlung die Annahme eines Investorenangebots im Rahmen der geplanten Sanierung der Gesellschaft beschlossen hat.


Die Gesellschaft hatte am 19. Januar 2017 in einer Ad-hoc Mitteilung darüber informiert, dass ihr mehrere Angebote potentieller Investoren vorliegen. Mit Ad-hoc Mitteilung vom 24. Januar 2017 hat die Gesellschaft ferner mitgeteilt, dass die Anleihegläubigerversammlung vom selben Tage den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ermächtigt hat, eines der Angebote weiter zu verfolgen, nach dem die Zahlung eines Kaufpreises (d.h. eines in Geld zu leistenden Zuflusses zur Insolvenzmasse vor abzulösenden Drittrechten und zu zahlenden Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten) in Höhe von mindestens EUR 18,5 Mio. vorgesehen ist.

Die heutige Insolvenzgläubigerversammlung hat nunmehr die Annahme des vorgenannten Investorenangebots einstimmig beschlossen. Darüber hinaus und zusätzlich hat der Insolvenzgläubigerausschuss in einer kurzfristig einberufenen Sitzung den Beschluss der Insolvenzgläubigerversammlung einstimmig bestätigt. Das Angebot, für das eine belastbare Finanzierungsbestätigung vorliegt, sieht eine sogenannte übertragende Sanierung vor, in deren Rahmen der Investor Vermögensgegenstände der Gesellschaft erwirbt. Die hierzu erforderlichen Verträge sollen kurzfristig, spätestens aber bis zum 10. Februar 2017, endverhandelt und abgeschlossen werden.


Das Investorenangebot würde nach jetziger Einschätzung im Ergebnis zu einer Quotenzahlung für sämtliche sonstigen, nicht nachrangigen Gläubiger, also auch alle Anleihegläubiger, im Insolvenzverfahren in Höhe von ca. 20 bis 30 % führen. Bei der vorstehend angegebenen voraussichtlichen Quotenzahlung handelt es sich naturgemäß nur um eine vorläufige Einschätzung, da die letztliche Quote noch von zahlreichen weiteren Faktoren beeinflusst wird, die derzeit nicht abschließend vorausgesagt werden können (z.B. die Höhe der im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen).



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