30.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rechtsanwalt Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Süngü GmbH bestellt

Geschäftsbetrieb bei insolventem Transportunternehmen Süngü läuft weiter

Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden


Mit Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht - vom 25.01.2017, wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SÜNGÜ GmbH, Heidelberg, angeordnet und Rechtsanwalt Gordon Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Derzeit werden die allgemeine wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie seine Fortführungsmöglichkeiten geprüft. Es konnten erste Anhaltspunkte für die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft festgestellt werden. Um diese Chance zu bewahren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, wurde unmittelbar nach Bestellung die Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Hierüber sollen die Löhne und Gehälter der nächsten Monate gesichert werden, so dass das Unternehmen zunächst fortgeführt soll. Hierzu hat der vorläufige Insolvenzverwalter auch bereits Kontakt zu den Kunden aufgenommen. Die Mitarbeiter werden unmittelbar über die Situation und den weiteren Verlauf informiert.

Die SÜNGÜ GmbH ist ein international tätiges Transportunternehmen aus Heidelberg, welches im letzten Jahr einen Umsatz von ca. 1,9 Mio. € erwirtschaften konnte und derzeit 37 Mitarbeiter beschäftigt.

Rechtsanwalt Gordon Rapp ist Seniorpartner der Kanzlei RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in dem Bereich Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung tätig. In dieser Zeit hat er über 300 Betriebe in der Insolvenz fortgeführt.




RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE versteht sich als unternehmerische und hochspezialisierte Sozietät für sensibles Krisenmanagement, Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzverwaltung. Aber auch in der wirtschaftlichen Beratung und bei der Lösung von Konflikten vertrauen zahlreiche Auftraggeber auf die Fachkompetenz von RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE.


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