12.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
Geschädigter im Betrugsfall „BWF-Stiftung“ erhält volle Investitionssumme zurück
Anlageberater muss zahlen
Kanzlei Nieding+Barth erstreitet ein Urteil, das einen Anlageberater
zur Zahlung von 206.500 Euro verpflichtet, weil er seiner Pflicht zur
Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage nicht nachgekommen ist.
Mehr
als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile
insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen
der Stiftung wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht.
Sie sollen mit gefälschten Goldbarren Anleger in die Falle gelockt
haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren
Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden war.
Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten
Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige
Investitionssumme in Höhe von 206.500 Euro erstattet. Das entschied das
Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16). Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Allerdings muss nicht die insolvente
Stiftung zahlen, sondern ein Anlageberater: „Mit dem Weg über die
Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für
geschädigte Anleger“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall.
Bei der Stiftung selber sei kaum etwas zu holen. „Wir sind froh, dass
das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen und festgestellt hat,
dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der
Kapitalanlage im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“,
erläutert Müller-Blom.
Die Entscheidung zeige, wie
aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen
sei, Schadenersatzansprüche gegen Dritte mit „tiefen Taschen“ zu prüfen
und diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der
Schadenskompensation darstelle, ist Müller-Blom überzeugt.
Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur
Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts
(JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen
des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz
herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und
institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12
Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit
Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding
„einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte"
(HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“
(F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands
größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen
die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von
privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten
Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar
Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard &
Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der
Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die
Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500
Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt
zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen
z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG,
der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der
Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere
Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des
Versicherungsrechts sowie M&A.
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