10.01.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Geschäftsbetrieb bei ETM Engineering Technologie Marketing stabilisiert

Gespräche mit potentiellen Investoren bei insolventer ETM laufen

Gespräche mit potentiellen Investoren laufen


Der Geschäftsbetrieb des Automobilzulieferers ETM Engineering Technologie Marketing GmbH, Saalburg-Ebersdorf, konnte stabilisiert werden und läuft uneingeschränkt weiter. Über das Vermögen des Unternehmens war mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 13. Oktober 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet worden. Der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Rolf Rombach und sein Team stehen in ständigem Austausch mit den Automobilherstellern. Im Rahmen des Investorenprozesses wurden erste Gespräche mit potentiellen Investoren geführt.


„Nach turbulenten ersten Wochen ist es uns gelungen, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Gemeinsam mit den Automobilherstellern arbeiten wir aktuell an der Fortführung der ETM. Das Unternehmen hat großes Potential, und ich bin zuversichtlich, trotz des schwierigen Marktumfelds einen Investor zu finden“, sagt Rombach.


Die 1999 gegründete ETM Engineering Technologie Marketing GmbH ist auf die Herstellung von Bauteilen und Systemen aus Kunststoff für die Automobilindustrie spezialisiert. Hauptfokus des Unternehmens ist die Unterstützung der CO2-Reduzierung durch hochentwickelte Motorbeatmungsteile für Turbolader-Motoren. Ergänzt wurde dies seit 2020 durch Werkstoff-Neuentwicklungen, um Recycling-Werkstoffe und Bio-Kunststoffe in verschiedenen Industrien auch außerhalb der Automobilbranche einzusetzen. ETM beschäftigt aktuell 405 Mitarbeiter und 22 Auszubildende.

 

 

Über ROMBACH Rechtsanwälte

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.

 


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