Gläubigerausschuss verlängert Verwertungszeitraum und Tilgungsfrist
Der Gläubigerausschuss verlängert Verwertungszeitraum für die von der Sol Futura gehaltenen Aktien an der centrotherm photovoltaics AG sowie die Tilgungsfrist für gestundete Insolvenzverbindlichkeiten
Die Sol Futura
Verwaltungsgesellschaft mbH (Sol Futura), die 80 Prozent der Aktien der centrotherm photovoltaics AG (CT AG) hält, hat uns heute mitgeteilt,
dass der Gläubigerausschuss der CT AG heute ihrem Vorschlag
zugestimmt hat, den Verwertungszeitraum für die von ihr gehaltenen Aktien an
der CT AG grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2017 zu verlängern.
Damit wird sich auch die Stundung der bislang bis zum 31. Dezember 2015 gestundeten Insolvenzforderungen der nicht nachrangigen
Gläubiger derCT AG sowie einer ihrer ehemaligen Tochtergesellschaften
nach Maßgabe des jeweiligen Insolvenzplans grundsätzlich bis zum 31.
Dezember 2017 verlängern.
Für den Fall, dass das Verwaltungsvermögen der Sol Futura, das im Wesentlichen aus den von ihr gehaltenen Aktien an der CT AG besteht, bereits vor dem 31. Dezember 2017 vollständig verwertet würde, endet die Verlängerung des Verwertungszeitraums und damit auch die Stundung der Insolvenzforderungen abweichend von der vorstehend beschriebenen Regelung einen Monat nach Vollzug der Vereinbarungen über die Verwertung bzw. Veräußerung des Verwaltungsvermögens.
Die Sol Futura hat uns in diesem Zusammenhang heute weiterhin mitgeteilt, dass sie nach dem aktuellen Stand eine Veräußerung ihres Anteilsbesitzes an der CT AG noch innerhalb des Jahres 2015 nach wie vor für möglich hält.
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