Gläubigerversammlung bestimmt Gläubigerausschuss der GPG-Tochter DC 80
Am 10.8.2021 fand in Bremen der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung der German Property Tochtergesellschaft Dolphin Capital 80 Projekt GmbH & Co. KG (DC 80) statt.
Die sieben Mitglieder des Gläubigerausschusses (GA) sind großenteils auch Mitglied im fünf-köpfigen Gläubigerausschuss der insolventen Muttergesellschaft, der AS German Property Group GmbH (GPG). Sie repräsentieren erhebliche Forderungen (im hohen dreistelligen Millionenbereich) gegen die GPG, darunter befinden sich anwaltliche Vertreter der internationalen Klein- und Großgläubiger, insbesondere auch der institutionellen Gläubiger. Hinzu kommen im GA der DC 80 zwei ausgewiesene Spezialisten im Insolvenzrecht; einer für internationales Insolvenzrecht und einer aus der Insolvenzverwaltung. Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu kontrollieren, dabei sind sie zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet.
Die DC 80 fungierte als Kapitalsammelstelle der GPG-Gruppe, über die ein Großteil der Gelder der britischen und irischen Anleger eingesammelt und sowohl innerhalb der Gruppe als auch an Dritte verteilt wurden. Von Buchwaldt hat die Gläubiger der DC 80, die ihm zur Kenntnis gelangt sind, schriftlich zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist seitens des Gerichts auf den 23. September 2021 anberaumt und wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Auf der eigens für das Verfahren eingerichteten Website (Verfahrensportal German Property Group (www.gpg-inso.de) wird über den Stand des Insolvenzverfahrens laufend informiert.
Bericht zur Gläubigerversammlung
Wie der Insolvenzverwalter den anwesenden Gläubigern berichtete, verzeichnet das BBL-Team bisher rund 6.700 Forderungsanmeldungen gegenüber der DC 80, die sich in der Summe auf rund 794 Mio. Euro belaufen. Hinzu kommen zahlreiche Forderungsanmeldungen in den Verfahren der Muttergesellschaft GPG sowie diverser Einzelgesellschaften.
Weltweit sind rund 15.-20.000 Anleger investiert, ihr Gesamtinvestment in die GPG-Gruppe beläuft sich nach Schätzungen auf 1 bis 1,5 Mrd. Euro. Bei den Anlegern, die überwiegend aus England, Irland, Frankreich, Singapur, Japan und Südkorea stammen, handelt es sich vor allem um Kleinanleger (Investment ab 10.000 Euro), aber auch um institutionelle Investoren. Den Forderungen gegenüber stehen etwa 50 Liegenschaften von sehr unterschiedlicher Werthaltigkeit.
„Dabei handelt es sich nur um eine Momentaufnahme, denn wir bekommen immer wieder Hinweise auf weitere Immobilien,“ erklärte von Buchwaldt. Zu den Aufgaben der Insolvenzverwaltung zählt nicht zuletzt die deutschlandweite Erfassung, Versicherung und ggf. Sicherung der Immobilien; in einzelnen Fällen müssen in Abwicklung befindliche Verkaufsgeschäfte geprüft, begleitet oder auch verhindert werden. Eventuelle Grundschulden werden im Einzelnen geprüft und ggf. kommt es zu Verhandlungen mit tatsächlich absonderungsberechtigten Gläubigern. Die Immobilien müssen zudem bewertet und für eine geordnete Verwertung vorbereitet werden. Seit dem 21. Juli werden bereits 20 Liegenschaften mithilfe eines externen Immobilienspezialisten vermarktet.
Justus von Buchwaldt, seit dem 15.10.2020 Insolvenzverwalter der GPG und inzwischen auch Insolvenzverwalter zahlreicher weiterer Tochtergesellschaften, war am 12. Mai 2021 vom Amtsgericht Bremen zum Insolvenzverwalter der DC 80 bestellt worden. Seitdem untersucht er mit seinem Team und mit Hilfe einer auf Finanzbetrugsfälle spezialisierten Kanzlei in Großbritannien die internationalen Verflechtungen und Zahlungsflüsse der DC 80, um auch alle relevanten Vermögensgegenstände im Ausland aufzudecken und sicherzustellen. Dabei geht es auch um die Identifikation von möglichen Ansprüchen und Anspruchsgegnern über den unmittelbaren Wirkungskreis der GPG hinaus. Ziel ist es, rechtswidrige oder in anfechtbarer Weise erfolgte Zahlungen und Verfügungen der DC 80 zu Ungunsten der Insolvenzmasse zu identifizieren und zurückzuerlangen.
„Leider befinden sich die meisten schuldnerischen Konten, die als Treuhandkonten geführt wurden, im Ausland. Das erschwert die Ermittlungen deutlich,“ erklärte Justus von Buchwaldt vor der Gläubigerversammlung der DC 80. Die Abwicklung des Verfahrens werde mehrere Jahre beanspruchen und eine einheitliche Quote werde es absehbar nicht geben. Angesichts der Rechtslage müsse die Quote für die ungesicherten Gläubiger voraussichtlich in jedem Verfahren für jede Gesellschaft einzeln bestimmt werden und könne daher auch sehr unterschiedlich ausfallen.
Neben der Kooperation mit den Anlegern und ihren Vertretern ist beabsichtigt, dass das Team von BBL auch eng mit der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, dem Serious Fraud Office, zusammenarbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem Financial Services Compensation Scheme (FSCS), das in vielen Fällen die Forderungen britischer Anleger gegen die DC 80 reguliert hat, konnte bereits mit Verfahrenseröffnung intensiviert werden.
Über BBL:
Die BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit rund 170 Mitarbeitern, darunter 45 Anwälten*innen ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London. BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenbewältigung und für die Begleitung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
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