10.11.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiger Gläubigerausschuss der German Property Group ist etabliert

Vorläufiger Gläubigerausschuss für die insolvente German Property Group eingesetzt

Auf Anregung des Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Bremen einen vorläufigen Gläubigerausschuss für die insolvente German Property Group (GPG) eingesetzt, wie Insolvenzverwalter Justus von Buchwaldt von BBL heute mitteilte.


Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die erhebliche Forderungen (im hohen dreistelligen Millionenbereich) gegen die GPG repräsentieren. Darunter befinden sich anwaltliche Vertreter der internationalen Klein- und Großgläubiger sowie ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit

 

Die Aufgabe eines Gläubigerausschusses ist es, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu kontrollieren. Die einberufenen Mitglieder können Geschäftsberichte und -bücher einsehen, sie haben ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen des Insolvenzverwalters und bei der Verteilung der Insolvenzmasse und sind naturgemäß zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der jetzt eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss agiert bis zur eigentlichen Gläubigerversammlung Mitte Dezember als Interessensvertretung, die dann von der Versammlung nochmals bestätigt wird. 


„Wir haben es hier mit einem hochkomplexen Fall und mit weit überwiegend ausländischen Anlegern zu tun, die uns wahrscheinlich noch gar nicht alle bekannt sind,“ erläutert Justus von Buchwaldt. „Mit Hilfe des vorläufigen Gläubigerausschusses wollen wir die Interessen dieser geschädigten Anleger bestmöglich vertreten. Wir rufen alle betroffenen Anleger und Anlegervertreter weltweit auf, die sich noch nicht gemeldet haben, dies baldmöglichst nachzuholen.“


Extra-Website mit Anleger-Informationen live geschaltet

Seit letzter Woche hat die Kanzlei des Insolvenzverwalters, BBL Brockdorff & Partner, eine eigene Website für die insolvente German Property Group live geschaltet, auf der aktuelle Mitteilungen und eine Fragen/Antworten-Liste verfügbar sind: https://www.gpg-inso.de/


Hier sollen sich Anleger direkt registrieren und ihre Ansprüche anmelden können. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie viele unterschiedliche Anlegermodelle es gab, was die Etablierung eines solchen Verfahrens naturgemäß erschwert.


„Wir können gut verstehen, wenn betroffene Anleger auf eine schnelle Klärung hoffen, aber wir können hier nur um viel Geduld bitten“, so Justus von Buchwaldt. „Wir haben es mit einer ungeordneten und lückenhaften Dokumentation zu tun, wir müssen erst einmal zweifelsfrei nachvollziehen, welche Immobilie zu welcher Gesellschaft gehört und welcher Anleger wo investiert hat. Wir können die Puzzlesteine also erst nach und nach zusammensetzen“. Der Insolvenzverwalter wirbt auch um Verständnis, dass nicht jede neue Erkenntnis öffentlich gemacht werden könne, um die Vermögenssicherung und damit das gesamte Verfahren nicht zu gefährden. 


Das Amtsgericht Bremen hatte am 15.10.2020 das Insolvenzverfahren über die German Property Group eröffnet und Justus von Buchwaldt, Partner von BBL Brockdorff & Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.



Über BBL:

BBL Brockdorff & Partner gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit ca. 200 Mitarbeitern und 40 Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent. BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenvorbeugung und für die Beratung im Fall existenzbedrohender Situationen ebenso wie für die Begleitung von Insolvenzverfahren oder Insolvenzen in Eigenverwaltung.


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