01.03.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Green City Energy Kraftwerkspark II: vorläufiges Regelinsolvenzverfahren

Gericht entscheidet über Insolvenzantrag der Green City Energy Kraftwerkspark II

Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Gesellschaft tritt in vorläufiges Regelinsolvenzverfahren ein


Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ("Gesellschaft") hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren Tranchen begeben: die Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 4,75 %, und die zwei Tranchen B (ISIN DE000A161MR9/WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,75 %.


Das Amtsgericht München hat nach dem Insolvenzantrag der Gesellschaft vom 16. Februar 2022 am 25. Februar 2022 ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet (Az.: 1513 IN 381/22). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt. Dem Antrag der Gesellschaft auf ein Verfahren in Eigenverwaltung ist das Gericht nicht


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