Insolvenzverfahren über Kraftwerkspark-Gesellschaften der Green City AG eröffnet
Sanierung im Planverfahren angestrebt
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sind anleihefinanzierte Gesellschaften, die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen an mehrere tausend Anlegerinnen und Anleger ausgegeben hatten. Nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden nun die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen angeschrieben und können anschließend ihre Forderungen bis zum 13. Januar 2024 selbst schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen müssen hingegen nichts aktiv unternehmen, da die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dentons GmbH als Gemeinsamer Vertreter fungiert und alle Forderungen der betroffenen Gläubiger gesammelt anmeldet. In den Kraftwerkspark-Gesellschaften sind jeweils drei Beteiligungen mit Windkraftanlagen gebündelt, die selbst nicht von der Insolvenz betroffen sind und derzeit stabil weiterbetrieben werden.
Ursprünglich sollten die Windkraftbeteiligungen der insolventen Gesellschaften zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger an Investoren veräußert werden. Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere die ab Herbst 2022 stark gesunkenen Börsenstrompreise, die nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Sommer 2022 ihren Höhepunkt erreicht hatten, sowie gestiegene Finanzierungszinsen haben jedoch zu einer neuen Ausgangslage geführt. „Nach intensiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Vergleich der beiden möglichen Optionen Verkauf und Weiterbetrieb sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Sanierung der Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzplanverfahren und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative bietet als deren Verkauf“, sagte der Insolvenzverwalter der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Axel Bierbach, am Montag. Die Anleihegläubiger, die eine Inhaberschuldverschreibung halten, haben den Gemeinsamen Vertreter bereits durch Abstimmung ermächtigt, einer Sanierung beider Gesellschaften mittels Insolvenzplänen zuzustimmen.
In den kommenden Wochen sollen die Insolvenzpläne, die unter anderem eine Verlängerung der Laufzeiten der Windkraftanlagen bis zum Jahr 2045 vorsehen, weiter ausgearbeitet werden. Im ersten Quartal 2024 stehen die Insolvenzpläne schließlich im Rahmen einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung an.
">Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen)
ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung
spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern.
Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen
Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei
zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die
Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen. In der
Erneuerbare-Energiebranche hat die Kanzlei u.a. die Insolvenzen der Donauer
Solartechnik Vertriebs GmbH und der Gehrlicher Solar AG betreut.
Rechtsanwalt
und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach ist spezialisiert auf
Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat
bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Bierbach verfügt über
umfangreiche Erfahrung in der Energiebranche. Zuletzt hat er die Insolvenzen
des Billigstromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und
der Fulminant Energie GmbH betreut. Bierbach ist Vorstand im Verband
Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. sowie Mitglied im
Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen
Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem
exklusiven Standard InsO Excellence handeln. In den aktuellen Branchen-Rankings
von JUVE, The Legal 500, Best Lawyers und WirtschaftsWoche wird Bierbach als
Top-Anwalt empfohlen.
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