GVS Herdecke will sich über Schutzschirmverfahren sanieren
Geschäftsbetrieb in allen Pflegeheimen, Kindertagesstätten und Einrichtungen läuft uneingeschränkt weiter
Der Vorstand und die Geschäftsführung des Gemeinnützigen Vereins für Sozialeinrichtungen Herdecke e.V. und seiner Tochtergesellschaft, der GVS Seniorendienste gGmbH, haben am 23. November 2016 beim Amtsgericht Hagen einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Amtsgericht hat inzwischen dem Antrag stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer von der Kanzlei GÖRG zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird als ‚verlängerter Arm’ des Gerichts das Verfahren und die Geschäftsleitung begleiten. Die Geschäftsleitung wird von dem auf Restrukturierungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisierten Sanierungsexperten Rechtsanwalt Norman Lenger, LL.M. von Rödl & Partner unterstützt. Er wird als Generalbevollmächtigter den geschäftsführenden Vorstand sowie die Geschäftsführung beraten und bei der Umsetzung der erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen und Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regularien unterstützen.
Dienstleistungen am Menschen
Der GVS in Herdecke bietet zahlreiche Dienstleistungen für ältere Menschen, Familien, Jugendliche und Kinder an. So betreibt der GVS als Verein im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sechs Kindertagesstätten sowie eine Erziehungs- und Beratungshilfe für Jugendliche und Familien. Die hundertprozentige Tochter des Vereins, die GVS Seniorendienste gGmbH, betreibt drei Pflegeheime, bietet Kurzzeit- und Tagespflege sowie Mobile Pflege an. Zudem stellt die gGmbH älteren Menschen in weiteren Häusern Betreutes Wohnen und Altenwohnungen zur Verfügung. Für die rund 400 Mitarbeiter in beiden Gesellschaften gehen die Arbeit und der Betrieb uneingeschränkt weiter. Alle Einrichtungen bleiben geöffnet, alle Angebote, Dienst- und Beratungsleistungen werden aufrechterhalten.
Keine rückständigen Löhne und Gehälter
Alle Löhne und Gehälter wurden bislang stets pünktlich und vollumfänglich gezahlt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind gesichert. Deren Vorfinanzierung für den Zeitraum November bis Januar 2017 wurde bereits angeschoben. Die Bundesagentur für Arbeit hat schon ihre Zustimmung zur Vorfinanzierung signalisiert. In einer Mitarbeiterversammlung haben die Geschäftsleitung und der Generalbevollmächtigte die Mitarbeiter über das Schutzschirmverfahren und die weiteren Schritte im Verfahren informiert. Bislang konnten im Zuge der bereits schon in 2015 begonnenen Restrukturierung betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden.
Gescheiterter Immobilienverkauf
Ein völlig unerwartet geplatzter Immobilienverkauf ist der Auslöser für den Antrag vor Gericht. Nach wochenlangen Gesprächen und Verhandlungen und kurz vor Vertragsabschluss hatte der Investor die Voraussetzung für den Erwerb nicht mehr erfüllt. Die Bank war nicht in der Lage einen Überbrückungskredit zu gewähren. Dies hat zu einer Situation geführt, die der Verein und die gGmbH aus eigener Kraft nicht mehr auffangen konnten. Der Verkauf der Immobilie an den Investor, der einen Umbau mit Wohnungen als auch eine Kindertagesstätte auf dem Grundstück des inzwischen leergeräumten Altenheims in der Goethestr. 20b errichten wollte, hätte dem GVS ausreichend Liquidität verschaffen können.
„Das unvorhergesehene, kurzfristige Scheitern des Immobilienverkaufs hat uns völlig überrascht und konnte durch uns weder beeinflusst noch verhindert werden“, sagt Susanne Kipper als Vorstandsmitglied des GVS e.V. Aufgelaufene Defizite aus dem Bereich der Altenheime hatten das Unternehmen schon vor über einem Jahr bereits zu Restrukturierungsmaßnahmen gezwungen. Vorstand und Geschäftsführung hatten unter hohem persönlichem Engagement alles versucht, um die finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen.
Ziel ist Erhalt und Fortführung
„Der Weg über das Schutzschirmverfahren ist richtig und in dieser Situation letztlich alternativlos. Nur durch eine nachhaltige Restrukturierung werden wir den GVS in Herdecke neu aufstellen und in eine gute Zukunft führen können“, sagt Norman Lenger, Generalbevollmächtigter beim GVS. Das Schutzschirmverfahren bietet dem Verein und der gGmbH optimale Möglichkeiten, sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien und gleichzeitig seiner hohen Verantwortung als Dienstleister am Menschen nachzukommen. In den nächsten drei Monaten wird der Generalbevollmächtigte Lenger mit der Geschäftsführung und dem Vorstand in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer, einen Insolvenzplan erstellen, mit dem der GVS eine Sanierung über die konsequente Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen erzielen kann. Dieser Insolvenzplan wird innerhalb der nächsten drei Monate bei Gericht eingereicht und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, so kann das Verfahren bereits nach kurzer Zeit aufgehoben werden und der GVS könnte gestärkt aus dem Schutzschirmverfahren neu starten.
Soziale Verantwortung ernst nehmen
„Wir
bedauern sehr, dass kurz vor der Ziellinie der Grundstücksverkauf
gescheitert ist. Aber wir richten den Blick nach vorne und nehmen unsere
Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den
uns anvertrauten Menschen in unseren Kindertagesstätten, unseren
Pflegeheimen, der Tagespflege oder in der mobilen Pflege zu Hause sowie
den Beratungsstellen für Familien sehr ernst. Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erbringen eine wichtige und unverzichtbare
Dienstleistung an Menschen. Und das wollen wir im Interesse der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Stadt erhalten und fortsetzen“,
betont Martin Kelter, neuer Geschäftsführer der beiden Unternehmen. Der
GVS ist einer der größten Arbeitgeber der Stadt Herdecke und dort auch
der größte Dienstleister im Bereich Kinder-, Senioren- und
Familienbetreuung.
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