13.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

GVS Sanierung im Regelinsolvenzverfahren erfolgreich abschließen

Der GVS herdecke musste für zwei Gesellschaften Insovlenz anmelden

Insolvenzgericht leitet vorschlagsgemäß in das Regelinsolvenzverfahren über - 95 Prozent der Arbeitsplätze können voraussichtlich erhalten bleiben


Das Amtsgericht Hagen hat als zuständiges Insolvenzgericht die Eigenverwaltung in den Insolvenzverfahren des Gemeinnützigen Vereins für Sozialeinrichtungen Herdecke e.V. (GVS) sowie der GVS Herdecke Seniorendienste gGmbH aufgehoben. Der bisherige Sachwalter, Dr. Jörg Bornheimer von der Sozietät GÖRG, wurde somit zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

„Eigenverwaltung, Gläubigerausschuss und Sachwaltung haben sich zu diesem Schritt entschlossen, um Kompetenzen zu bündeln, um die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen zeitnah abschließen zu können und so eine Sanierung des GVS zu beschleunigen“, erläutert Bornheimer.

 

Die eigenverwaltende Geschäftsführung und die Sachwaltung haben in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss in den vergangenen Monaten die wesentlichen Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten darüber geführt, welche Beiträge diese zur Sanierung des Vereins und seiner gemeinnützigen Tochtergesellschaften leisten können und wollen.

 

Die Insolvenzverwaltung geht nach dem aktuellen Stand der Sanierungskonzepte davon aus, dass mehr als 95 Prozent der insgesamt 370 Arbeitsplätze im Verein und bei den Seniorendiensten erhalten bleiben können. Der Betrieb der Kindergärten und Seniorenheime, die bereits während des gesamten Insolvenzverfahrens fortgeführt werden, ist damit auch in Zukunft gesichert.


Bild: © geralt / pixabay

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