19.08.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Haufe: Vorsatzanfechtung – BGH bestätigt Anfechtung aufgrund von Indizien

Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners

Der Tatbestand der bis zu zehn Jahre vor die Insolvenzantragstellung zurückreichenden sog. Vorsatzanfechtung kann durch Indizien belegt werden, die zur Zeit der angefochtenen Zahlungen die Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners nahelegen.



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