Helia: Verfahren aufgehoben
Das Eigenverwaltungsverfahren HELIA Ladenbau GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 21.12.2012 endgültig aufgehoben.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 21.12.2012 fand das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der HELIA Ladenbau GmbH seinen endgültigen Abschluss. Bereits am 11.09.2012 hatte die Gläubigerversammlung dem vorgelegten Insolvenzplan ohne Gegenstimme zugestimmt.
Damit waren die Weichen für eine Eigensanierung des Unternehmens gestellt. Dass das Verfahren erst kurz vor Jahresende offiziell aufgehoben werden konnte, war den gesetzlichen Formalitäten geschuldet.
Eines der ersten Schutzschirmverfahren erfolgreich beendet
Das gerichtliche Sanierungsverfahren hatte im Mai nach Inkrafttreten des ESUG als eines der ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland überhaupt begonnen. Nach insgesamt 8 Monaten konnte das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Damit ist das Verfahren HELIA ebenso eines der ersten aufgehobenen Verfahren, welche als Schutzschirmverfahren begannen.
Ausblick
Klaus Göppert, Geschäftsführer der HELIA, blickt sehr positiv gestimmt in die Zukunft. Es war für die Geschäftspartner ein wichtiges Signal, dass nach der Bestätigung des Insolvenzplanes auch das Verfahren noch in diesem Jahr aufgeboben wurde. Damit kann sich die HELIA im nächsten Jahr wieder ohne jegliche Einschränkungen wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
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