Herbalind nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung
Produktion und Verkauf laufen uneingeschränkt weiter
Die rund 40 Mitarbeiter wurden bereits in einer Mitarbeiterversammlung über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis auf weiteres gesichert. Herbalind ist ein gemeinnütziges Integrationsunternehmen, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Herbalind beschäftigt über 50 Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter. Das Integrationsunternehmen, das 2002 gegründet wurde, fertigt in Handarbeit Wärme- und Kräuterkissen und vertreibt Wärmeschuhe sowie Schafsmilchseife.
Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass Herbalind die Sanierungsmaßnahmen selbstständig entwickeln und später durchführen kann. Dabei wird das Integrationsunternehmen durch die Sanierungsexperten der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet. Vor Ort unterstützt der Sanierungsexperte Volker Schreck (ebenfalls Buchalik Brömmekamp) als Generalbevollmächtigter die Unternehmensleitung. Zudem hat das Amtsgericht Münster Dirk Hofschulte von der Kanzlei Alpmann Fröhlich als vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.
„Unser Ziel ist es, Herbalind wieder ertrags- und liquiditätsmäßig gestärkt aufzustellen und für die Zukunft fit zu machen. Die Eigenverwaltung ist dafür aus Sicht aller Beteiligten das beste Verfahren“, blickt Sanierungsexperte Volker Schreck zuversichtlich in die Zukunft. Das Unternehmen wird nun ein Sanierungskonzept entwickeln, das später in einen Insolvenzplan mündet. Darin wird die Entschuldung und nachhaltige Fortführung von Herbalind aufgezeigt. Dem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. Danach muss er vom Amtsgericht Münster bestätigt werden.
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