01.02.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Hessen arbeitet mit Inkassounternehmen zusammen

Hessen arbeitet mit Inkassounternehmen zusammen

Gerichtskosten-Außenstände in zweistelliger Millionenhöhe sollen reduziert werden


Die Gerichtskassen im Bundesland Hessen dürfen künftig mit privaten Inkassounternehmen zusammenarbeiten. Das regelt das neue „Hessische Justizkostengesetz“, das der Wiesbadener Landtag am 21. November 2012 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat. Hintergrund sind hohe Außenstände im zweistelligen Millionenbereich. Zwischen 2006 und 2008 standen laut Angaben des hessischen Justizministeriums Gerichtskosten zwischen 13,5 und 15,9 Millionen Euro offen. Die Zusammenarbeit der Landesbehörden mit Inkassounternehmen soll diese Außenstände nun reduzieren und dadurch Mehreinnahmen für die Kassen erzielen.


Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt das Gesetz ausdrücklich. „Es zeigt, dass Inkassounternehmen eine für die Wirtschaft und für die Allgemeinheit unverzichtbare Dienstleistung erbringen“, so BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg. „In der Zusammenarbeit mit den Gerichtskassen können Inkassounternehmen ihre unbestreitbare Expertise beim Forderungseinzug in den Dienst der Steuerzahler stellen und dazu beitragen, wichtige öffentliche Aufgaben zu finanzieren.“


Das Gesetz sieht konkret vor, dass Inkassounternehmen die hessischen Gerichtskassen bei dem Einzug niedergeschlagener Forderungen unterstützen dürfen. Dabei sind sie als sogenannte Verwaltungshelfer tätig. Zu den Unterstützungsmaßnahmen gehören die Bewertung von Erfolgsaussichten beim Einzug niedergeschlagener Forderungen, der Abgleich von Daten etwa zu Anschriften unbekannt verzogener Schuldner oder der Datenabgleich zu bei Auskunfteien gespeicherten Informationen sowie der schriftliche und telefonische Kontakt mit Schuldnerinnen und Schuldnern. Dabei übernehmen die Inkassounternehmen keine hoheitlichen Aufgaben wie etwa Vollstreckungsmaßnahmen, die auch weiterhin ausschließlich von staatlichen Gerichtsvollziehern durchgeführt werden dürfen. „Zudem bleiben die Behörden stets Herren des Verfahrens“, betont Berg.

Als besonders erfolgversprechend sieht Berg die Langzeitüberwachung von Forderungen an. „Haben Gerichtsvollzieher im Auftrag der Gerichtskassen die Bearbeitung wegen Erfolglosigkeit eingestellt, so werden die Forderungen derzeit von den Kassen in der Regel nicht mehr weiter bearbeitet. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass viele Schuldner nach einer bestimmten Zeit wieder leistungsfähig werden. Durch regelmäßige schriftliche und ggf. telefonische Kommunikation halten Inkassounternehmen daher den Kontakt, um bei einer Verbesserung der finanziellen Situation zu tragfähigen Zahlungsvereinbarungen zu kommen.“ Möglich seien zum Beispiel Ratenzahlungen, die sich an der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen orientieren. „Das bringt konkrete Mehreinnahmen – letztlich zugunsten aller Steuerzahler.“


Berg erwartet, dass durch die Zusammenarbeit beide Seiten voneinander profitieren. Inkassounternehmen würden erfahren, wie Prozesse in der öffentlichen Verwaltung funktionieren. Die Gerichtskassen andererseits könnten aus erster Hand lernen, „wie ein professionelles Forderungsmanagement in der privaten Wirtschaft heutzutage funktioniert“, so Berg. „Sie können Prozesse auswerten und prüfen, ob es sinnvoll ist, sie äquivalent auch auf das Forderungsmanagement der Verwaltungen zu übertragen. Ich bin mir absolut sicher, dass durch diesen Erfahrungsaustausch weitere Optimierungspotenziale in den Verwaltungen erschlossen werden können, die dann auch zusätzliche Einnahmeverbesserungen zur Folge haben werden.“


Das Land Hessen folgt mit diesem Gesetz dem Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden, die bereits erfolgreich mit Inkassounternehmen kooperiert. Durch die Einführung eines kommunalen Forderungsmanagements ist es Wiesbaden gelungen, innerhalb von zehn Jahren seine monatlichen Außenstände von rund 50 Millionen Euro auf unter 40 Millionen Euro zu reduzieren sowie rund 7 Millionen Euro an Einnahmen zu realisieren.

 

Über den BDIU

Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr über fünf Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Sie bearbeiten fast 20 Millionen außergerichtliche Mahnungen pro Jahr, von denen sie 80 Prozent einer vorgerichtlichen Klärung zuführen. Dadurch entlasten sie die Justiz millionenfach von Forderungsstreitigkeiten. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband – die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkasso­tätigkeit.

 

 



Bild: © Thorben Wengert / pixelio

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