14.01.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

HOB GmbH & Co. KG: Sanierung auf sehr gutem Weg

HOB: Erste Erfolge im Insovlenzverfahren in Eigenverwaltung

Amtsgericht Fürth bestätigt Eigenverwaltungsverfahren des IT-Unternehmens aus Cadolzburg – Experten der Kanzlei Wellensiek München sowie Dr. Jochen Zaremba von der Kanzlei SRI – Schwartz Rechtsanwälte Insolvenzverwalter aus Nürnberg begleiten den Sanierungsprozess.


Die HOB GmbH & Co. KG, ein innovationsstarkes IT-Unternehmen aus Cadolzburg im Landkreis Fürth, hat erste Erfolge im laufenden Sanierungsprozess erzielt. Kurz vor Jahresende, am 27. Dezember 2018, bestä­tigte das Amtsgericht Fürth den gestellten Antrag auf Eigenverwaltung. Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Es kommt zum Einsatz, wenn eine Insolvenz nicht mehr vermeidbar ist, das betroffene Unternehmen jedoch über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt. Anders als bei der Regelinsolvenz bleibt die Unternehmensführung Herr des Geschehens und führt eigenverantwortlich das Sanierungsverfahren unter der Aufsicht eines so genannten Sachwalters.

 

HOB-Geschäftsführer Zoran Adamovic: „Wir sind sehr erleichtert, dass das Amtsgericht unseren Antrag auf Eigenverwaltung bestätigt hat und gehen nun mit großer Zuversicht an das Verfahren heran. Durch diese Entscheidung ist es möglich, HOB wieder vollständig zu sanieren und eine dauerhafte Zukunftsperspektive zu eröffnen.“ Der Gang an die Öffentlichkeit soll allen Kunden, Partnern und Lieferanten nun signalisieren, dass der Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen weitergeht. Insolvenzrechtlich unterstützt werden die IT-Spezialisten von den Experten der renommierten Kanzlei Wellensiek aus München, als gerichtlich bestellter Sachwalter wird der Sanierungsexperte Dr. Jochen Zaremba aus der auf Sanierung und Insolvenz spezialisierten Kanzlei SRI den Prozess begleiten. Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Stadler der Kanzlei Wellensiek zeigt sich zuversichtlich: „Wir freuen uns über die Bestätigung der Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Fürth. Der Beschluss macht deutlich, dass die HOB GmbH & Co. KG nicht nur sanierungswürdig, sondern auch sanierungsfähig ist.“ Und diese Zuver­sicht spiegelt sich auch im vorgesehenen Ablauf des Eigenverwaltungs­verfahrens wider: So ist geplant, den Gläubigern im weiteren Verlauf einen Insolvenzplan vorzulegen, über den diese schon im März/April 2019 abstimmen sollen. Auf diese Weise sei es laut den Wellensiek-Anwälten möglich, das Insolvenz­verfahren bereits im Anschluss daran aufzuheben.

 

Die HOB GmbH & Co. KG aus Cadolzburg war in finanzielle Schieflage geraten, weil hohe Investitionen in die Softwaresparte letztlich nicht zu entsprechenden Umsätzen geführt haben.

 

Restrukturierung läuft – neue Investoren erwünscht
Erste Maßnahmen, um sich künftig wettbewerbsfähiger aufzustellen, hat das mittelständische IT-Unter­nehmen während des Sanierungsprozesses schon getroffen: So wurde der defizitäre Geschäftsbereich Soft­ware eingestellt und der Fokus ganz auf die Netzwerksparte gelegt, die auch ausgebaut werden soll. HOB-Geschäftsführer Adamovic: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir aufgrund der bisherigen Restrukturierung die Gewinnzone erreichen und schwarze Zahlen schreiben werden. Das Restrukturierungsverfahren bietet hervorragende Möglichkeiten, im Rahmen der Sanierung die profitable Netzwerksparte weiter zu stärken und unseren Kunden in Zukunft einen noch besseren Service zu bieten.“ Bei der erfolgreichen Neuaus­richtung des Unternehmens soll zudem ein Investor helfen. So wurde das Eigenverwaltungsverfahren laut Geschäftsführer Adamovic auch angestrengt, um interessierten Investoren neue Potenziale anzubieten. Die konkrete Investorensuche hat das Corporate Finance-Team des Beratungsunternehmens Baker Tilly mit Sitz in München übernommen.

 

Eine schmerzliche Entscheidung ließ sich jedoch trotz der bisherigen erfolgreichen Sanierung nicht vermei­den: So war die Trennung von Mitarbeitern aufgrund der Einstellung der Softwaresparte leider unum­gäng­lich. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den langjährigen Einsatz hinreichend zu honorieren, hat die HOB GmbH & Co. KG um Geschäftsführer Zoran Adamovic allen betroffenen Mitarbeitern jegliche Unterstützung bei der Arbeitssuche zugesagt: „Wir haben uns diese Entscheidung der Kündigung wahrlich nicht leicht gemacht. Jetzt hoffen wir jedoch, dass wir den betroffenen Mitarbeitern dabei helfen können, rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden.“

 


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