Informationen vom vorläufigen Insolvenzverwalter zum Baugutachten für den Gewa-Tower
Der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat fristgerecht das Baugutachten über den Zustand des Gewa-Towers erhalten.
Das Gutachten wurde vom TÜV Süd erstellt. Damit liegt nun eine
Analyse eines unabhängigen Gutachters vor und eine gutachterliche Feststellung
über die bisher erbrachten Leistungen sowie die bautechnischen Mängel.
Die Gutachter kommen in ihrer umfangreichen Analyse zu folgendem Ergebnis: „Es
sind keine Mängel vorhanden, die einen wesentlichen Rückbau oder eine
wesentliche Reparatur erforderlich machen.“
Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH erklärt: „Das Gutachten
zeigt, dass der Turm keine wesentlichen Mängel hat. Die Ergebnisse des
Gutachtens sind eine wichtige Grundlage für die Verkaufsverhandlungen. Hierzu
führe ich derzeit aussichtsreiche Gespräche mit Investoren und stehe in engem
Austausch mit dem neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. Meine
Aufgabe ist es, die beste Lösung für die Gläubiger zu erzielen. Ich bin
optimistisch, dass wir noch in diesem Jahr den Gewa-Tower veräußern werden.“
Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Gustav Meyer zu Schwabedissen von
mzs Rechtsanwälte sagt: „Der Wohnturm ist in einem guten Zustand. Das ist eine
gute Nachricht für die Anleihegläubiger. In den kommenden Wochen werde ich die
Verkaufsverhandlungen bestmöglich unterstützen. Alle Beteiligten ziehen an
einem Strang. Das ist sehr positiv.“
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