11.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Informationen vom vorläufigen Insolvenzverwalter zum Baugutachten für den Gewa-Tower

Fellbach: keine Mängel an insolventem Wohnturm

Der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat fristgerecht das Baugutachten über den Zustand des Gewa-Towers erhalten.


Das Gutachten wurde vom TÜV Süd erstellt. Damit liegt nun eine Analyse eines unabhängigen Gutachters vor und eine gutachterliche Feststellung über die bisher erbrachten Leistungen sowie die bautechnischen Mängel.

Die Gutachter kommen in ihrer umfangreichen Analyse zu folgendem Ergebnis: „Es sind keine Mängel vorhanden, die einen wesentlichen Rückbau oder eine wesentliche Reparatur erforderlich machen.“

Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH erklärt: „Das Gutachten zeigt, dass der Turm keine wesentlichen Mängel hat. Die Ergebnisse des Gutachtens sind eine wichtige Grundlage für die Verkaufsverhandlungen. Hierzu führe ich derzeit aussichtsreiche Gespräche mit Investoren und stehe in engem Austausch mit dem neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. Meine Aufgabe ist es, die beste Lösung für die Gläubiger zu erzielen. Ich bin optimistisch, dass wir noch in diesem Jahr den Gewa-Tower veräußern werden.“

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Gustav Meyer zu Schwabedissen von mzs Rechtsanwälte sagt: „Der Wohnturm ist in einem guten Zustand. Das ist eine gute Nachricht für die Anleihegläubiger. In den kommenden Wochen werde ich die Verkaufsverhandlungen bestmöglich unterstützen. Alle Beteiligten ziehen an einem Strang. Das ist sehr positiv.“


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