09.11.2015 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Insolvente Unternehmen im Umfeld der Öffentlichen Hand

VID zur Insolvenz von kommunalen Gesellschaften

Europäisches Beihilferecht als Stolperfalle


Kommunen und Gesellschaften in kommunaler Hand stehen vor einem grundlegenden Strukturwandel. Bislang verlässliche Einnahmequellen von Stadtwerken versiegen zunehmend, auch Sparkassen weisen u.a. aufgrund der Niedrigzinsphase kleinere Gewinne aus. Trotz des hohen Steueraufkommens stehen Kommunen vor einem teils gravierenden Investitionsstau und vielen Gemeinden fehlt das Geld für Basisaufgaben. Die Versorgung von Flüchtlingen schmälert den finanziellen Spielraum der Städte und Kommunen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund werden Ansätze, der hohen Verschuldung Herr zu werden wie durch einen kommunalen Schutzschirm (Hessen) oder einer Schuldenbremse, zunehmend in Frage gestellt.

 

"Diese Entwicklungen werden mittelfristig zu Veränderungsprozessen führen, wie die Zentralisierung von Energieversorgern oder der Schließung von Krankenhäusern", prognostiziert Dr. Christoph Niering, VID-Vorsitzender im Pressegespräch auf dem Insolvenzverwalterkongress in Berlin. "Würde man diese Entwicklungen rechtzeitig angehen, könnte man etwaigen größeren Schäden vorbeugen", so Niering. Doch derzeit scheinen weder der politische Wille für einen Diskurs darüber noch konkrete Ansätze ausreichend zu sein. Bereits die Insolvenz der Stadtwerke Gera zeigt, dass die Ausgründung städtischer Aktivitäten zur Folge haben kann, dass öffentliche Aufgaben nicht mehr getätigt werden können. Zudem ist man Regeln der Marktwirtschaft unterworfen während die Bereiche, in denen Kommunen häufig aktiv sind, selten rentabel sind (z.B. Schwimmbäder).

 

"Als besondere Herausforderung bei der Insolvenz von kommunalen Gesellschaften sehe ich das Europäische Beihilferecht, weil die Kommune ihrer insolventen Tochter wohlmöglich nicht zur Hilfe kommen darf, selbst wenn sie dazu finanziell in der Lage wäre", so Niering. Beispiele hierfür sind etwa die Insolvenzen deutscher Regionalflughäfen, des Nürburgrings oder der Wohnbaugesellschaft der Stadt Singen. Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung kommunaler Betriebe werden durch Artikel 108 AEUV beschränkt. Diese Regelung macht auch nicht vor kommunalen Aktivitäten Halt, die im Allgemeinen als sogenannte "Daseinsvorsorge" zum Kern kommunaler Aufgaben gehören.

 

 



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