Insolvenz Air Berlin PLC
Air Berlin PLC und Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG haben Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt | Flugbetrieb wird fortgeführt | Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit
Die Air Berlin Finance B.V. gibt bekannt, dass der Board of Directors der Air Berlin PLC nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht. Grund für diese Einschätzung ist, dass der Hauptaktionär Etihad Airways PJSC gegenüber der Air Berlin PLC erklärt hat, keine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Zugleich haben zwei auf Vorschlag von Etihad Airways PJSC bestellte Mitglieder des Board of Directors der Air Berlin PLC ihre Ämter niedergelegt.
Vor diesem Hintergrund hat der Board of Directors heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.
Darüber hinaus wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und die airberlin technik GmbH gestellt und wird für weitere untergeordnete Gesellschaften der Air Berlin Gruppe gestellt werden. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die NIKI Luftfahrt GmbH und die Leisure Cargo GmbH zu stellen.
Es werden Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.
Die Bundesregierung, die Lufthansa und weitere Beteiligte unterstützen die Air Berlin bei ihren Restrukturierungsbemühungen.
Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten.
Der Flugbetrieb der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, der Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, der NIKI Luftfahrt GmbH und der Belair Airlines AG wird weitergeführt.
Der Antrag der Air Berlin PLC auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird wahrscheinlich einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die Fähigkeit der Air Berlin Finance B.V haben, ihre Verpflichtungen unter den 6,00 % garantierten Wandelschuldverschreibungen fällig am 6. März 2019 (ISIN DE000A1HGM38) mit einem ausstehenden Nennbetrag von EUR 5,5 Mio., die in auf den Namen lautende Stammaktien der Air Berlin PLC wandelbar sind, und den 8,50 % garantierten Wandelschuldverschreibungen (ISINDE000A19DMC0) fällig am 6. März 2019 mit einem ausstehenden Nennbetrag von EUR 125 Mio., die in auf den Namen lautende Stammaktien der Air Berlin PLC wandelbar sind, zu erfüllen. Air Berlin Finance B.V. wird die Entwicklungen in Bezug auf die Air Berlin PLC weiter verfolgen und die Folgen der Ereignisse in Bezug auf die Air Berlin PLC weiter bewerten.
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