04.07.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenz Magellan Maritime Services: Reedereien zahlen ihre Containermieten

Insolvenz Magellan Maritime Services: Ausstehende Containermieten wurden bezahlt

Geschäftsbetrieb läuft planmäßig weiter - Über 90 Prozent der Gesamtforderungen entfallen auf Investoren


Die Reederei-Kunden der insolventen Magellan Maritime Services GmbH (MMS) haben die fälligen Containermieten regulär geleistet oder den Zahlungseingang avisiert. Kündigungen hat es keine gegeben. „In den vergangenen Wochen konnten  wir den MMS-Geschäftsbetrieb durch eine intensive Kommunikation mit den Reedereien stabilisieren. Dieser läuft jetzt planmäßig weiter“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte. „Das betrifft auch den vom Investitionsgeschäft unabhängigen Containerhandel.“

 

Sämtliche Unternehmensgelder von MMS befinden sich auf gesperrten Bankkonten. MMS kann Überweisungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Aufsicht des Amtsgerichts Hamburg ausführen. Derartige Zahlungen erfolgen derzeit lediglich zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in Hamburg sowie zur Verwaltung der Container. Dies beinhaltet beispielsweise deren Instandhaltung oder Depotkosten.

 

Das gesicherte Vermögen von MMS steht allen Gläubigern zu gleichen Teilen zu. Bezogen auf die Gesamtforderungen gegen MMS handelt es sich bei diesen Gläubigern zu mehr als 90 Prozent um Kapitalanleger. Die erste Auszahlung ist für das vierte Quartal 2016 geplant.

 

Voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2016 wird eine Gläubigerversammlung abgehalten. Dort wird der Insolvenzverwalter Lösungsszenarien zur Fortführung, Sanierung und/oder zum Verkauf von MMS zur Abstimmung stellen. Dazu könnte auch eine Planinsolvenz zählen. Von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf diese Lösungsszenarien ist die MMS-Zusage, den Anlegern nach Vertragsende einen Festpreis für ihr Containerinvestment zurückzuzahlen. Hierzu finden derzeit intensive rechtliche und wirtschaftliche Prüfungen statt, um Investorenrechte bestmöglich zu wahren.

 

In jüngster Zeit wurde in Anlegerkreisen intensiv diskutiert, inwiefern den Investoren eigene Mietforderungen gegenüber den Reedereien zustehen. Diese Frage konnte inzwischen mit Hilfe eines Gutachtens der renommierten Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle geklärt werden: MMS hat den Investoren die Mietforderungen bei Vertragsschluss nicht rechtswirksam abgetreten und ist somit selbst Inhaber der Mietforderungen. „Wirtschaftlich spielt das für Anleger aber nur eine vergleichsweise geringe Rolle“, sagt Borchardt. „Als mit Abstand größte Gläubigergruppe haben die Kapitalanleger ohnehin Anspruch auf den allergrößten Teil sämtlicher Erlöse und Vermögenswerte.“ 




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