Insolvenzverwalter präsentiert Sanierungsvorschläge für Magellan
Zügiger Magellan-Verkauf zu mehr als 120 Mio. Euro erscheint möglich - Finale Entscheidung erfordert weitere Gläubigerversammlung
Auf der Gläubigerversammlung der insolventen Kapitalanlagegesellschaft Magellan Maritime Services GmbH am 18. Oktober in Hamburg haben die mehr als 700 Anwesenden Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter bestätigt. In der Versammlung hat Borchardt über den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens berichtet, seine Position zu strittigen Rechtsfragen erläutert und Sanierungsalternativen vorgestellt.
Betroffen vom laufenden Insolvenzverfahren sind insgesamt rund 8900 Gläubiger, die bislang Forderungen in Höhe von rund 346 Millionen Euro angemeldet haben. Dabei handelt es sich überwiegend um Ansprüche von Kapitalanlegern, die in mehr als 99.000 Seecontainer verschiedener Größen (157.000 TEU) investiert haben.
In den vergangenen Wochen hatte ein Expertenteam des Insolvenzverwalters mögliche Sanierungsvarianten analysiert und weltweit mehr als hundert potenzielle Investoren angesprochen. Auf Grundlage dieser Untersuchungen und Verhandlungen empfahl Borchardt den versammelten Gläubigern und deren Vertretern, einen bereits angestoßenen Verkaufsprozess über das Container-Portfolio fortzuführen.
Hierfür liegen dem Insolvenzverwalter bereits zahlreiche indikative Angebote vor. Ein Verkaufspreis von deutlich über 120-130 Mio. Euro könnte realisierbar sein. „Wenn wir den laufenden Investorenprozess zügig und erfolgreich beenden, könnte der finanzielle Schaden für die Gläubiger weit niedriger ausfallen als bei einer Fortführung des Unternehmens“, so Borchardt. Zudem würde sich eine alternative Betriebsfortführung noch mindestens bis zum Jahr 2023 hinziehen und große wirtschaftliche Risiken bergen.
Auf der Gläubigerversammlung sprach sich eine klare Mehrheit der Gläubiger für eine Fortführung des laufenden Investorenprozesses aus – mit dem Ziel eines zumindest teilweisen Verkaufs des Portfolios. Eine endgültige Entscheidung über Fortführung oder Verkauf kann jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt und bei Vorliegen konkreter Kaufangebote in einer weiteren Gläubigerversammlung erfolgen. Mindestens bis dahin wird der Insolvenzverwalter Magellan Maritime Services fortführen. Gleichzeitig stellte Borchardt eine zeitnahe Abschlagzahlung an die Gläubiger in Abstimmung mit dem Insolvenzgericht in Aussicht.
Ferner beauftragten die Gläubiger den Insolvenzverwalter, einen Verteilungsinsolvenzplan zu entwerfen und in diesem Zusammenhang auch die strittigen Aussonderungsrechte an den Containern und den dazugehörigen Rechten zu lösen.
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